Verwaltungsgericht Stuttgart kritisiert beim Neubauprojekt im Deyhleweg den geplanten Autolift.
Stuttgart-Ost - Seit rund einem Jahr wehren sich die Anwohner im Gablenberger Deyhleweg gegen ein Neubauprojekt. In der schmalen Sackgasse im Stuttgarter Osten soll ein Komplex mit 19 Wohnungen entstehen (wir berichteten). Jetzt kann die Nachbarschaft einen ersten Erfolg feiern. Obwohl noch keine Bagger angerollt sind, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einen Baustopp angeordnet. Ausschlaggebend ist der geplante Autofahrstuhl gewesen.
Über den Lift sollten die künftigen Bewohner des Neubaus eine Tiefgarage mit 22 Stellplätze erreichen. Ende des vergangenen Jahres kamen Mitarbeiter des städtischen Baurechtsamtes zu dem Schluss, dass dem Bauvorhaben keine baurechtlichen Bestimmungen entgegen stünden. Weil keine unzumutbaren Einwirkungen auf die Nachbarn zu erwarten seien, gaben sie grünes Licht, erteilten die Baugenehmigung.
Die Richter sind jedoch nicht dieser Meinung, sondern gehen davon aus, dass das Gebot der Rücksichtnahme verletzt werden könnte. In ihrem Beschluss kritisieren sie, dass der Autolift direkt an der Wendeplatte geplant wurde. Auf dem Grundstück fehle ein Stau- und Begegnungsraum für wartende Fahrzeuge. Zur optimalen Ausnutzung des Grundstücks für Wohnzwecke seien Kfz-Warteräume und Rangiervorgänge in den öffentlichen Straßenraum verlagert worden – ausgerechnet in den „Wendehammer einer vergleichsweise engen und stets zugeparkten Sackgasse hinein“.
Gerade Nachbarn, die keine Garage besitzen und ihre Fahrzeuge entlang des Deyhlewegs parken, würde die Möglichkeit zur Wende und damit zur Abfahrt durch die Wartevorgänge vor dem Autolift genommen werden.
Anwohner beauftragen Gutachter
Ein von den Angrenzern beauftragter Gutachter kam im Übrigen zum gleichen Schluss wie das Verwaltungsgericht. Die Anwohner, die von den Stuttgarter Rechtsanwälten Christian und Matthias Goczol vertreten wurden, sind froh, dass die Richter ihre Einschätzung ebenfalls teilen. „Es war von Anfang an klar, dass die Tiefgarage Verkehrsprobleme nach sich ziehen wird. Vor allem abends, wenn die Leute nach Hause kommen, wird es in der schmalen Sackgasse eng“, sagt Ioannis Vavelidis, der direkt neben dem Baugrundstück wohnt.
In den Bauunterlagen sei dokumentiert, dass der eingeplante Lift 60 Sekunden für einen Betriebszyklus benötigt. „Nicht nur in Stoßzeiten wäre mit Staus zu rechnen gewesen“, so Christian Goczol, der auch Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht ist. „Sobald ein Autofahrer im Deyhleweg auf den Aufzug gewartet hätte, wäre auf und vor der kleinen Wendeplatte nichts mehr gegangen.“ Unzumutbare Lärm- und Abgasbelastungen wären die Folgen für die Anwohner gewesen.
Beschwerde gegen Beschluss möglich
Und wie geht es nun weiter im Deyhleweg? Der Bauträger und die Stadt Stuttgart haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Beschwerde gegen den Beschluss am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen. Davon ist wohl auszugehen. Denn wird diese Option nicht gezogen, hat das Regierungspräsidium über den Widerspruch der Nachbarn beziehungsweise über die Baugenehmigung zu entscheiden – und das kann dauern.
Baupläne umplanen
„Ein erster Schritt ist gemacht“, sagt der Jurist Matthias Goczol. Sollte das Regierungspräsidium dem Widerspruch der Nachbarn stattgeben, müsste der Bauherr die Baupläne entsprechend überarbeiten. Eine Möglichkeit wäre, den Autolift entsprechend umzuplanen und die Kfz-Warteräume auf das Gelände zu verlegen. Doch ist das umsetzbar und rechnet sich dann das gesamte Projekt noch? Die Anwohner hoffen nicht. Nach wie vor kritisieren sie die geplante Gebäudehöhe, die aus ihrer Sicht „gebietsunverträglich“ sei. Der Neubau gleiche einem Büroturm oder Wohnriegel und stelle eine unzumutbare Störung für die Angrenzer dar, sagt Karolin Hartmann, die unterhalb des Baugebiets wohnt.
Das Baurechtsamt kommt jedoch zu der Einschätzung, dass die „Überschreitung der Gebäudehöhe und Stockwerkszahl nur bei einem untergeordneten Teilabschnitt des Gesamtgebäudes festzustellen“ und daher „eine Befreiung städtebaulich“ vertretbar sei. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Größe nicht bemängelt.