Auf dem Fasanenhof könnten sich bald wieder die Baukräne drehen. Foto: Factum/Simon Granville

Die offizielle Stellungnahme des Bürgervereins schließt eine Nachverdichtung im Stadtteil Stuttgart-Fasanenhof nicht aus – aber die Verfasser stellen Bedingungen.

Fasanenhof - Der Bürgerverein will Baubürgermeister Peter Pätzold beim Wort nehmen. Dieser habe bei der Einwohnerversammlung im vergangenen Jahr verlauten lassen: „Wir wollen mit Ihnen zusammen das Thema Fasanenhof weiter diskutieren.“ Das anstehende Projekt am Logauweg sei dafür genau der richtige Anlass, findet der Bürgerverein. Er sei jederzeit bereit und werde sich sehr gerne mit Vorschlägen konstruktiv in die zugesagte Beteiligung einbringen. So formuliert es das Vorstandsmitglied Olaf Geier in der offiziellen Stellungnahme zur Bezirksbeiratssitzung im Februar.

Dort hatte Susanne Frucht vom Stadtplanungsamt die bisher bekannten Pläne für die Wiese im Zwickel zwischen der B 27 und der A 8 vorgestellt. Demnach will die neue Eigentümerin, die DIBAG Industriebau AG, auf dem Areal 200 bis zu 250 Wohnungen bauen. Die Stadt Stuttgart denkt zudem an ein Pflegeheim mit 90 Plätzen, an zwei Kitas mit insgesamt zwölf Gruppen und an 15 bis 20 Bauplätze für Baugemeinschaften. Beschlossen ist das alles noch nicht. Das Verfahren beginnt gerade erst. In einem Wettbewerb soll ausgelotet werden, wie die Bebauung aussehen könnte – und das vielleicht schon in diesem Sommer. Das Ergebnis des Verfahrens wäre dann die Grundlage für einen neu aufzustellenden Bebauungsplan.

Der ökologische Wert der Fläche soll neu ermittelt werden

„Die Dimension des Vorhabens ist damit umfangreicher als die Nachverdichtung am Ehrlichweg und grenzt wohl an die Dimension des Vorhabens am Europaplatz“, konstatiert der Bürgerverein und ergänzt: Ein neues Quartier könne eine Chance für eine positive Weiterentwicklung des Fasanenhofs sein. Kitaplätze seien ohnehin dringend notwendig. Jedoch: „Wir appellieren an die Stadtverwaltung, das Vorhaben von Beginn an mit den Bewohnern als Experten in eigener Sache unvoreingenommen anzugehen.“ Grundlage für das weitere Vorgehen sollten die 15 Grundsätze der Bürgerempfehlung sein, welche von den Fasanenhofern in der Bürgerbeteiligung zum Quartier am Ehrlichweg erarbeitet worden seien.

Wichtig sei dem Bürgerverein, dass noch vor dem Beginn des Wettbewerbs der ökologische Wert der Fläche am Logauweg neu ermittelt werde. Das Ergebnis könne einer Bebauung entgegenstehen. Sollte eine Bebauung möglich sein, sei dabei das „Architekturprinzip des Fasanenhofs“ zugrundezulegen. Frei übersetzt heißt das, dass nicht zu dicht und zu hoch gebaut wird. Der Bürgerverein weist zudem daraufhin: „Die Tätigkeit des SV Fasanenhofs darf während und auch nach einer Bebauung nicht eingeschränkt werden.“ Denn der Sportverein stelle ein wichtiges soziales Bindeglied im Stadtteil dar, betont der Verein.

Noch mehr parkende Autos würden eine Gefahr darstellen

Mit den neu geplanten Wohnungen auf der Wiese am Logauweg und der ebenfalls zur Debatte stehenden Nachverdichtung am Ehrlichweg würde auch die Zahl der Autos auf dem Fasanenhof zunehmen. In der Vergangenheit kritisierten Bewohner immer wieder, dass Parkplätze schon jetzt Mangelware seien. Der von Bürgermeister Pätzold vorgelegte Entwurf für die Änderung einer Stellplatzsatzung führte darum zu Unmut im Stadtteil. Er sieht vor, dass bei Neubauten künftig nicht mehr pro Wohneinheit auch ein Stellplatz entstehen muss. Diese Lockerung der Stellplatzverpflichtung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Anbindung an Bus und Bahn.

„Unserer Auffassung nach darf eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels nur dann möglich sein, wenn es die örtliche Situation zulässt“, schreibt der Verein. Dies sei auf dem Fasanenhof aber nicht der Fall, denn dort seien die Parkplätze nachts ausgelastet. „Soll die Berücksichtigung der örtlichen Situation nicht explizit in die neue Satzung aufgenommen werden, muss der aktuell geltende Stellplatzschlüssel unangetastet bleiben. Denn jedes weitere parkende Auto im öffentlichen Raum führt zu zugestellten Bürgersteigen und Kreuzungen und damit zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer – insbesondere von Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen“, so die Stellungnahme.