In Hamburg ist bereits ein Fahrverbot in Kraft getreten – zumindest teilweise. Foto: dpa

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird Stuttgart wohl kaum um Fahrverbote herumkommen. Ein Treffen von Winfried Kretschmann mit dem Bundesverkehrsminister sorgte am Freitag für Gerüchte.

Stuttgart - Fahrverbote für ältere Diesel-Autos sind in Stuttgart wohl kaum noch zu vermeiden. In der grün-schwarzen Landesregierung gilt es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als schwierig bis unmöglich, um Verbote für Diesel-Autos der Euronormen 3 und 4 noch herumzukommen. Einen ausgearbeiteten und intern abgestimmten Plan gibt es dem Vernehmen nach aber noch nicht.

Der SWR berichtete am Samstag, die Regierung plane auch Verbote für Diesel der Abgasnorm Euro-5. Es solle Ausnahmen geben etwa für Pendler und Anwohner - vorausgesetzt, ihre Diesel-Autos würden mit einer Hardware nachgerüstet, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken. „Spiegel Online“ hatte von ähnlichen Plänen berichtet.

Regierungssprecher erklärt, es gebe keinen Geheimplan

Ein Treffen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verlieh solchen Mutmaßungen Nahrung. „Spiegel Online“ berichtete unter Verweis auf einen angeblichen „Geheimplan“ Kretschmanns, Scheuer solle die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Besitzer der umgerüsteten Wagen einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere oder eine andere Kennzeichnung bekämen. Nur so könnten Polizisten bei der Durchsetzung der Verbote erkennen, ob der betreffende Wagen sauber genug sei, um in die Stadt zu dürfen.

Kretschmanns Regierungssprecher erklärte aber am Freitag, es gebe keinen „Geheimplan“. Es sei noch nicht entschieden, wie die Landesregierung in Sachen Diesel weiter vorgehe. „Wir stehen noch am Anfang der Überlegungen.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. Kretschmann erklärte am vergangenen Dienstag, das Ziel bestehe darin, Verkehrsverbote möglichst zu vermeiden, aber auch das höchstrichterliche Urteil zur Luftreinhaltung zu beachten.