Auf den Friedhöfen in Stuttgart wird sich vieles ändern. Foto: dpa

Auf den Friedhöfen wird sich vieles ändern: Die Urnengräber werden zum 1. März 2014 teurer. Die Grabnutzung kann künftig von Jahr zu Jahr verlängert werden.

Auf den Friedhöfen wird sich vieles ändern. Die Urnengräber werden zum 1. März 2014 teurer. Die Grabnutzung kann künftig von Jahr zu Jahr verlängert werden.

Stuttgart - Die Gebühren, die die Stadt nach Todesfällen bei den Angehörigen erhebt, werden zum 1. März 2014 geändert. An diesem Donnerstag wird der Gemeinderat die neuen Sätze beschließen – und auch die Friedhofssatzung, eine Art von Grundordnung für die Friedhofsnutzung, mit noch schnellerer Wirkung ändern. Die meisten Gebühren steigen. Bei der Grabnutzung werden die Angehörigen jedoch entlastet.

Grabnutzung für ein Jahr

Bisher konnte man auf Stuttgarts Friedhöfen die Nutzung eines Grabs für einen verstorbenen Angehörigen nur jeweils um fünf bis 30 Jahre verlängern. Künftig kann man die Nutzung jährlich verlängern. Der Grund: So mancher konnte oder mochte das Entgelt für eine Ausdehnung um fünf Jahre nicht von der knappen Rente abzweigen. Oder er zögerte aus dem Zweifel heraus, ob er selbst noch so lange leben würde – und wer nach ihm die Pflege des Familiengrabs übernehmen würde.

Andere Gestaltungsvorgaben

Die Einteilung von Friedhöfen in Bereiche, in denen Grabeinfassungen, Einfriedungen und teilweise Abdeckungen mit Stein erlaubt sind oder nicht, wird fallen. Diese Praxis habe sich nicht bewährt, stellte das Friedhofsamt fest. Manche Familien fühlten sich bevormundet und wandten ein, sie selbst hätten nie eine echte Wahl gehabt – weil das Familiengrab schon lange im jeweiligen Bereich liegt. Oft gaben Betroffene solche Gräber nach Ablauf der Nutzungszeit spontan zurück – wodurch die sogenannten Erdwahlgrabstätten langfristig noch weniger nachgefragt werden. Die Regelung habe es Angehörigen erschwert, so zu trauern, wie sie es für richtig halten. Einzige Ausnahme bei der Neuregelung: der Waldfriedhof. Dort sind aus Gründen des Denkmalschutzes die Einfassung und Einfriedung von Gräbern, die den Eindruck eines „grünen Friedhofs“ bedrohen würden, auch künftig verboten. Der Waldfriedhof sei wegen seiner einmaligen Lage und Ehrengräber ein Sonderfall.

Nach wie vor gibt es in der Friedhofssatzung einen Passus, der Grabschmuck aus nicht verrottbaren Materialien untersagt. Damit wolle man Plastikblumen verhindern, erklärte die Verwaltung jüngst. Das richte sich nicht dagegen, dass jemand einen Fotorahmen mit Bild am Grab platziere.

Fair produzierte Grabsteine

Verboten sind künftig Grabmale und Grabeinfassungen, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit fern von Stuttgart produziert wurden. Den Weg für eine solche Regelung hatte der Landtag durch eine Gesetzesänderung frei gemacht. Wenn man so etwas vorschreibe, müsse man aber auch kontrollieren, dass kein von Kinderhand geschlagener Stein aus Übersee zum Einsatz komme, meinten die Freien Wähler dazu in der Vorberatung.

Alternative Grabarten

Der Trend zu alternativen Grabarten ist längst Realität. Daraus will die Stadt Konsequenzen ziehen und die Regelungen streichen, die auf manchen Friedhöfen zurzeit noch Rasengräber, Gemeinschaftsgräber und anonyme Urnen-Gemeinschaftgräber verhindern. Bei den Kolumbarien – Urnennischen in Urnenwänden nach dem Vorbild anderer Länder – bleibt die Stadt zurückhaltend: Sie sind aus gestalterischen Gründen nicht erwünscht und würden die Kalkulation der Friedhofsgebühren durcheinanderbringen. Zudem gebe es andere Grabarten, die dem Wunsch nach wenig oder keinem Pflegeaufwand gerecht werden. Die Urnennischen beim Krematorium auf dem Pragfriedhof wird es weiter geben.

Neue Gebührensätze

Die Gebühren für Bestattung, Grabnutzung und Friedhofsverwaltung wurden völlig neu kalkuliert. Grund: Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte bemängelt, dass im Jahr 2010 Gebühren ohne Kalkulationsgrundlage quasi freihändig erhöht wurden. Nun kommt es zu Verschiebungen. Die Gebühren für die Erdbestattung sinken um 20 Prozent, die Gebühren für die Urnenbeisetzung erhöhen sich um etwa 23 Prozent. Das Entgelt für die Einäscherung sinkt stark. Wer den städtischen Bestattungsdienst in Anspruch nimmt, zahlt künftig deutlich mehr.