Ein Arbeitgeber wollte von seinem Beschäftigten einen Coronatest – auf eigene Kosten. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Für Reiserückkehrer stellen sich derzeit viele Fragen: Was müssen sie tun, was nicht? Die Gewerkschaften in Stuttgart merken, dass viele Arbeitnehmer in der Corona-Krise verunsichert sind. Rechtsberatungen – aber auch Streitfälle – nehmen zu.

Stuttgart - Angelo C. musste vor ein paar Wochen einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Genossen hat er ihn nicht. Denn er musste an diesem Tag ins Krankenhaus gehen, um einen Corona-Test machen zu lassen. Nicht, weil er sich in einem Risikogebiet aufgehalten hatte. Auch nicht, weil er Kontakt mit einem Erkrankten gehabt hatte. Und schon gar nicht, weil er irgendwelche Symptome aufwies. Nein, Angelo C., der bei einem Zulieferer für die Lebensmittelbranche in der Region arbeitet, musste sich testen lassen, weil sein Arbeitgeber das von ihm verlangte: „Mein Chef hat angeordnet, dass alle Angestellten sich testen lassen und den Test selbst bezahlen müssen.“ Sollte sich jemand dieser Anweisung widersetzen, dürfe er nicht mehr zur Arbeit erscheinen - und diese Zeit gelte dann als unbezahlter Urlaub.