Die Anwohner sehen insbesondere Motorradfahrer als Lärmverursacher. Die von ihnen und dem Bezirksbeirat gewünschten stationären Blitzer wird es aber nicht geben. Foto: dpa

Die Verwaltung nimmt Stellung zu zwei Anträgen aus dem Bezirksbeirat. Demnach seien weder Blitzer noch eine Teilsperrung der Straße zielführend, um den Lärm, den insbesondere Motorradfahrer verursachen, zu reduzieren.

Vaihingen/Büsnau - Im November haben sich die Vaihinger Bezirksbeiräte der von den Anwohnern monierten Lärmbelastung an der Magstadter Straße angenommen. Die Büsnauer sehen insbesondere Motorradfahrer, die zu schnell und teils mit technisch veränderten Maschinen unterwegs sind, als Hauptverursacher des Krachs. In zwei Anträgen forderten die Lokalpolitiker die Stadt auf, zu prüfen, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in beide Fahrtrichtungen jeweils am Kurveneingang und -ausgang möglich ist beziehungsweise ob eine Teilsperrung der Magstadter Straße für Motorradfahrer eingerichtet werden kann. Bereits in der Sitzung erläuterten Vertreter des Amts für öffentliche Ordnung, warum Blitzer und eine Sperrung wenig zielführend seien. Da die Anträge der Bezirksbeiräte dennoch eingereicht wurden, nimmt die Stadtverwaltung nun schriftlich Stellung zu den Forderungen.

Demnach eignen sich stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen nicht zwangsläufig, um gegen lärmverursachende Beschleunigungsvorgänge vorzugehen, da die Beschleunigung nicht unbedingt zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führe. Zudem fertigen Standardblitzer nur Fotos der Fahrzeuge von vorne, da haben Motorräder allerdings kein Nummernschild.

Die Anschaffung von Messanlagen, die sowohl ein Foto des Fahrzeugs von vorne als auch von hinten schießen, wäre mit circa 120 000 Euro pro Anlage zuzüglich zu den Tiefbauarbeiten, der Fundamente und der Stromversorgung recht teuer. Und: die Ermittlung der Motorradfahrer gestalte sich auch in diesem Fall trotz Kennzeichen als schwierig, da die Fahrer Helme tragen, die das Gesicht nicht erkennen lassen.

Standardgeräte blitzen Fahrzeuge nur von vorne

„Es liegen zudem keine Erkenntnisse über Unfälle vor, die auf Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sind“, schreibt das Ordnungsamt. Mobile Messungen hätten in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten gezeigt. Ein stationärer Blitzer sei aus Sicht der Verwaltung demnach „weder sinnvoll noch zielführend“. Man wolle aber auch in Zukunft mobile Kontrollen durchführen.

Auch den Wunsch der Bürger und Bezirksbeiräte nach einer geschwindigkeitsabhängigen Ampel wird die Stadt nicht erfüllen. Die Ampeln stehen dabei grundsätzlich auf Rot und schalten nur auf Grün um, wenn sich ein Fahrzeug mit der zulässigen Geschwindigkeit nähert. Diese Schaltung hat aber sowohl das Verkehrsministerium als auch das Regierungspräsidium für unzulässig erklärt, „weil sie nicht der Verkehrssteuerung, sondern nur zu Zwecken der Geschwindigkeitsreduzierung genutzt wird“, schreibt das Ordnungsamt.

Lärmbelastung rechtfertige keine Sperrung

Die Bezirksbeiräte beantragten zudem eine Sperrung der Magstadter Straße für Motorräder im Bereich zwischen Kreisverkehr und Büsnauer Straße an Wochenenden, Feiertagen und wochentags von 18 Uhr an. Eine solche Sperrung ist zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen sowie aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig. Als Grenzwerte für den Lärm gelten in Wohngebieten 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts zwischen 22 und 6 Uhr. „Im Rahmen der Lärmkartierung 2012 wurden die Richtwerte nicht erreicht“, erklärt das Ordnungsamt.

Ende September/Anfang Oktober 2017 habe das Amt erneut Verkehrszählungen an der Magstadter Straße vorgenommen. „Die errechneten Lärmwerte betrugen tagsüber circa 62 Dezibel und nachts circa 52 Dezibel.“ Laut der bundesweit geltenden Richtlinien werde nur die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge aller Fahrzeuge sowie der Schwerverkehrsanteil erfasst, Motorradfahrer würden nicht gesondert berücksichtigt. Im vorliegenden Fall habe man Motorräder hilfsweise mit Lastwagen gleichgesetzt. Ein Durchfahrtsverbot sei aufgrund der ermittelten Lärmwerte aber nicht durchsetzbar.

Stadt möchte zu einem Ortstermin einladen

Auch eine Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit sei nicht gerechtfertigt. Zwar habe es zwischen 2015 und Ende 2017 zehn Unfälle in dem Bereich gegeben, fünf davon mit Motorrädern. Bei dreien davon seien Personen schwer verletzt worden. Laut Polizeibericht sei aber eher die Leistungsfähigkeit der Fahrer ursächlich für die Unfälle gewesen, nicht die Strecke. „Bei keinem der Unfälle war eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Ursache“, erklärt das Ordnungsamt. Das Polizeipräsidium teile die Ansicht, dass eine Sperrung wenig Sinn mache. Zudem müsse es dafür eine geeignete Umleitungsstrecke geben, in Büsnau sei das aber schwer umsetzbar, auch, weil sich der Verkehr dann hin zu anderen Wohngebieten verlagern würde.

Die Stadt möchte dennoch einen Schritt auf die Büsnauer zugehen und zu einem Ortstermin mit Vertretern des Amts für öffentliche Ordnung und des Amts für Umweltschutz einladen. Auch das Regierungspräsidium und der Vaihinger Bezirksvorsteher sollen eingeladen werden. Ein Datum für den Ortstermin steht allerdings noch nicht fest.