Parkzone oder Halteverbot? Bei so manchem Autofahrer sorgt die Beschilderung in der Badstraße für Verwirrung. Foto: Schumacher

In der Badstraße sorgt die Beschilderung für Verwirrung unter vielen Autofahrern. Einerseits gilt hier die Anwohnerparkzone, andererseits existiert ein eingeschränktes Halteverbot.

Bad Cannstatt - Auf den ersten Blick sorgt die Beschilderung an der Badstraße für Verwirrung beim Betrachter. Auf dem linken Schildermast wird auf den Beginn einer Anwohnerparkzone hingewiesen, die von 8 bis 22 Uhr gilt. Etwa zwei Meter daneben steht ein weiterer Mast, der auf ein eingeschränktes Halteverbot auf dem Seitenstreifen aufmerksam macht. Dieses gilt von 8.30 Uhr bis 19 Uhr. So mancher Autofahrer geht deshalb davon aus, alles richtig zu machen, wenn er auf Schild 1 setzt, einen Parkschein löst oder einen Parkausweis besitzt. Um so größer ist die Verwunderung dann häufig, wenn an der Windschutzscheibe ein Strafzettel wegen Parkens im eingeschränkten Halteverbot hängt. Denn geparkt werden darf auf dem Seitenstreifen nur nach 19 Uhr.

Auch dem Amt für öffentliche Ordnung ist dieses Problem bekannt: „So wie die Beschilderung momentan noch steht, ist es zwar rechtlich korrekt, aber praktisch nicht immer nachvollziehbar.“ Eigentlich stünden solche Schilder nicht direkt nebeneinander. In der Badstraße handle es sich um eine Ausnahmekonstellation. Das Ordnungsamt hat auf das Schilderchaos jedoch reagiert und eine andere Lösung angeordnet. Die neue Beschilderung soll die Regeln fürs Parken deutlicher machen: Der Lieferbereich wird anhand einer Streckenbeschilderung – vergleichbar mit der eines Kurzparkbereichs – gekennzeichnet. Außerdem werden diese Schilder um 45 Grad eingedreht. So soll eine klarere Abgrenzung von der Anwohner-Parkzonenbeschilderung geschaffen werden, da nicht beide Schilder auf ein Mal wahrgenommen werden müssen. Außerdem soll künftig das zweite – ebenfalls um 45 Grad gedrehte – Schild am Ende des Lieferbereichs auffallen, wenn Autofahrer zum Parkscheinautomaten gehen. Die Änderungen hat das Amt für öffentliche Ordnungs bereits in Auftrag gegeben. Die neue Beschilderung soll bald umgesetzt werden, teilt die Behörde jetzt mit.

Ordnungsamt hat reagiert

Wer meint, es könnte sinnvoller sein, zunächst auf das Halteverbot und anschließend auf die Parkzone hinzuweisen, die beiden Schildermasten also einfach zu vertauschen, dem sei gesagt, dass dies nicht so einfach ist. Da sich der Lieferbereich bereits innerhalb der Parkraumzone befindet, muss das Schild „P-Zone“ auch vor dem Halteverbot stehen, sonst könnte dort abends nicht kostenpflichtig geparkt werden. Auch der Zusatz unter dem Zeichen für eingeschränktes Halteverbot am rechten Schildermast, „P-Zone 19 bis 22 Uhr“, mag vielleicht überflüssig erscheinen. Dieser ist jedoch notwendig, da der Bereich sonst nach Gültigkeit der Befristung der Lieferzone – also nach 19 Uhr – als freier Parkplatz gelten würde. Um den Parkplatz abends bewirtschaften zu können, muss das Zusatzzeichen darunter angebracht sein.

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