Darf an Haltestellen geraucht werden? Viele Fahrgäste sind verunsichert. Erlaubt ist Rauchen nur an oberirdischen Stationen. Dort fehlt es aber an Aschenbechern, moniert der Bezirksbeirat Bad Cannstatt.
Bad Cannstatt - Beim Warten auf die Stadtbahn schnell eine Zigarette rauchen. Plötzlich ertönt aus dem Lautsprecher eine Stimme: „Der junge Mann möge doch bitte die Zigarette ausmachen. Rauchen ist an dieser Haltestelle nicht erlaubt.“ So geschehen an Haltepunkt Pragsattel. Der „junge Mann“ war irritiert. Er wusste, dass an unterirdischen Haltestellen Rauchverbot gilt. Aber an oberirdischen Stationen war ihm dies fremd. Wo darf an SSB-Haltestellen überhaupt geraucht werden?
Nicht nur der Raucher war irritiert. Dies hatte jüngst auch im Bezirksbeirat Bad Cannstatt für Irritationen gesorgt. Denn die SPD-Fraktion hatte einen Antrag gestellt und die Stuttgarter Straßenbahnen AG und die AWS aufgefordert, sämtliche Mülleimer an nicht unterirdischen Haltestellen mit Aschenbechern zu versehen. „Sei es durch eine extra Installation oder, wie bereits partiell anzutreffen, indem im Deckel der Mülleimer ein Aschenbecher angebracht ist“, heißt es im Antrag.
Erscheinungsbild verbessern
Den Sozialdemokraten ist aufgefallen, dass die Zigarettenstummel nach dem Rauchen lobenswerter Weise nicht auf den Boden geworfen, sondern häufig auf den Mülleimern entsorgt werden. Ist jedoch dafür kein spezielles Behältnis angebracht, geben die abgelegten Kippen kein schönes Bild ab. Daher der Antrag. „Mit dieser relativ kleinen Maßnahme durch integrierte Aschenbecher in Mülleimern lässt sich das Erscheinungsbild von Haltestellen deutlich aufwerten“, ist die SPD-Bezirksbeiratsfraktion überzeugt. Das Gremium begrüßte grundsätzlich das Vorhaben, war sich aber nicht sicher, ob an nicht unterirdischen Haltestellen generell ein Rauchverbot gilt. Sollte es verboten sein, müssten entsprechende Schilder darauf hinweisen, wurde angeregt. Ganz sicher war keiner. Auch eine Schnellrecherche per Smartphone im Internet brachte keine Klarheit.
Dafür sorgt SSB-Sprecherin Birgit Kiefer. „Das Rauchen ist in den Beförderungsrichtlinien des VVS geregelt“, führt sie aus. Paragraf 4 besage, „Fahrgästen ist insbesondere untersagt, in Fahrzeugen, in unterirdischen Stationen und außerhalb der besonders gekennzeichneten Bereiche oberirdischer Stationen zu rauchen (gilt auch für E-Zigaretten).“ In überdeckelten Haltestellen dürfe grundsätzlich nicht geraucht werden, an den Zugängen gibt es daher meist Raucherinseln. Beispielsweise am Charlottenplatz oder Schlossplatz. „Hier kostet Sie das Rauchen nichts“, ist auf Hinweisschildern zu lesen. Die SSB-Sprecherin weist zudem auf die Hausordnung hin, die dort zu finden sei. „In den Haltestellen weisen Rauchverbotszeichen auf die Regel hin.“ Das Verbot gilt auch für tiefergelegte, aber oben offene Haltestellen wie beispielsweise am Pragsattel.
Die SSB beobachten die Situation
„Oberirdisch gibt es keine Rechtsgrundlage zur Durchsetzung eines Rauchverbots, wir versuchen aber, die Raucher im Sinne der Sauberkeit an bestimmte Stellen zu bringen.“ Und warum sind nicht an jeder oberirdischen Haltestelle Mülleimer mit integriertem Aschenbecher aufgestellt? Wir beobachten die Situation und stellen Aschenbecher auf, wo es aus unserer Sicht Sinn macht“, erläutert Kiefer.
Seit die Raucherinseln ausgewiesen sind und Aschenbecher aufgestellt wurden, hat sich die Sauberkeit an den Haltestellen verbessert, schätzen die Cannstattter Lokalpolitiker ein. Dennoch finden sich weggeschnippte Zigarettenstummel noch immer auf dem Boden und vor allem im Gleisbereich. Doch dies liege an der sinkenden Müllmoral der Bevölkerung. Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortete den Antrag der SPD bei einer Gegenstimme. Jetzt müsste auch der „junge Mann“ Bescheid wissen, an welchen Haltestellen er eine Zigarette rauchen kann, während er auf die Stadtbahn wartet.