Kein schöner Anblick vor Ostern: Sperrmüll türmt sich an der Ecke Aachener-/Wilhelmastraße. Foto: Janey Schumacher

Tische, Sofagarnituren, Küchenschränke, Backöfen und Kühlschränke zieren in regelmäßigen Abständen einen kleinen Platz an der Ecke Aachener-/ Wilhelmastraße und sorgen für Ärger.

Bad Cannstatt - Tische, Sofagarnituren, Küchenschränke, Backöfen und Kühlschränke zieren in regelmäßigen Abständen einen kleinen Platz an der Ecke Aachener-/ Wilhelmastraße und sorgen für Ärger. „Immer wieder wird hier Sperrmüll abgeladen“, sagt ein Anwohner. Und liegen erst einmal ein paar ausrangierte Möbel an Ort und Stelle, lädt dies zahlreiche Nachahmer ein, sodass der Berg stetig wächst. Laut Anwohnern besteht dieses Problem seit etwa drei Jahren – zuletzt vor Ostern.

Arbeitskreis thematisiert das Problem

Das Ärgernis mit dem unangemeldeten Sperrmüll an dieser Stelle ist der Stadt bekannt, sagt Sprecher Martin Thronberens. Deshalb wurde hier in den vergangenen Jahren mehrmals unerlaubt abgelegter Sperrmüll durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) abtransportiert und entsorgt. Aufmerksam gemacht wird die Stadt auf die illegale Müllhalde meistens durch die Hinweise von den Bürgern. Auch in diesem Jahr musste bereits mehrmals Sperrmüll, der wieder unerlaubt abgestellt wurde, von der AWS entsorgt werden. Thematisiert wird das Problem auch regelmäßig im Arbeitskreis Neckarvorstadt. „Wir haben die Stadt bereits darüber informiert, dass wegen der wilden Müllhalden eine Lösung gefunden werden muss“, sagt Wolfgang Meyer vom Arbeitskreis. Im aktuellen Fall wurde die zuständige Betriebsstelle bereits informiert, der Sperrmüll wird so schnell wie möglich entfernt, teilt die AWS mit. Es wird aber wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis sich wieder Unrat an diesem Platz türmt.

Bußgelder drohen

Angemeldeter Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis 6.45 Uhr am Grundstück in Fahrbahnnähe einer von den Sammelfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Straße bereitgestellt sein. Dies sollte frühestens am Vortag der Abholung geschehen. Keinesfalls aber darf der der Sperrmüll – wie zum Beispiel im Falle der Ecke Aachener-/Wilhelmastraße – einfach auf Privatgelände oder öffentlichen Flächen abgestellt werden. Auch wer seine Möbel, Elektrogeräte oder sonstige Gegenstände zu früh, in zu großer Menge oder an einem unzulässigen Ort bereitstellt, verstößt gegen die städtische Abfallwirtschaftssatzung und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die Bußgelder im Einzelfall ausfallen, richtet sich nach der Menge und Art der Abfälle. Die Geldstrafen können bis zu 800 Euro betragen. Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert auf seinen Streifen auch Sperrmüll, der auf öffentlicher Fläche abgelegt wurde. Stellen die Mitarbeiter dabei Ordnungswidrigkeiten fest, wird eine Anzeige ausgestellt. Wer wegen eines Umzuges oder anderen Gründen früher einen Abholungstermin benötigt, kann Express-Sperrmüll beantragen. Dieser wird innerhalb von 48 Stunden abgeholt – dafür muss allerdings eine Gebühr in Höhe von 69 Euro bezahlt werden.