Drei Kläger wenden sich gegen den Neubau des Abstellbahnhofs in Stuttgart-Untertürkheim. Die Bahn will bald mit dem Bau beginnen.
Beim Projekt Stuttgart 21 will die Deutsche Bahn AG auf dem Gelände des Güterbahnhofs in Untertürkheim einen Abstellbahnhof errichten. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat das Vorhaben im Januar 2022 genehmigt und vorab das Absammeln von Eidechsen zugelassen. Nun liegen gegen den Neubau zwei Klagen vor.
Insgesamt drei Kläger haben fristgerecht zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eba eingereicht, teilt der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim auf Anfrage mit. Ihnen bleiben zehn Wochen für die Begründung, dann gibt das Gericht dem Eba und der beigeladenen DB Netz AG Gelegenheit zur Erwiderung. In einem Fall (AZ: 5 S 863/22) klage eine Privatperson, von dem Vorhaben gingen „unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen“ aus, so das Gericht. Im anderen Fall (5 S 853/22) klage ein Rechtsanwalt in eigenem Namen und in Vertretung eines Schienen-Logistikunternehmens. Dabei werde eine unzulässige Einschränkung des Güterverkehrsunternehmens geltend gemacht.
Abstellung zur Not außerhalb
Die Abstellanlage, die die bisherige am Rosensteinpark ersetzt, ist zeitkritisch. Ein Sprecher der S-21-Projektgesellschaft hatte allerdings vor Jahren erklärt, dass Züge bei einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung auch außerhalb der Landeshauptstadt abgestellt werden könnten. Stuttgart 21 soll nach Bahn-Angaben Ende 2025 in Betrieb gehen. Der Konzern hatte vor wenigen Wochen eine erneute Kostenexplosion eingeräumt, der Bahn-Aufsichtsrat den Finanzierungsrahmen von bisher 8,2 auf maximal 9,79 Milliarden Euro erweitert. Die Bahn klagt auf Übernahme des Großteils der Mehrkosten durch die S-21-Partner, vornehmlich das Land Baden-Württemberg.
Eilanträge gegen den Bau des Abstellbahnhofs, mit dem die Bahn in den nächsten Monaten beginnen will, liegen laut Gericht nicht vor. Ob die Klage eine aufschiebende Wirkung gegen den Bau hat, ist umstritten, wann das Verfahren entschieden wird, offen.