Landesflughafen und Messe sollen einen Anschluss an ICE und die Gäubahn erhalten. Die Schutzgemeinschaft Filder klagt gegen die teils genehmigten Pläne. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Projektgesellschaft für Stuttgart 21 kann am Flughafen Stuttgart nicht mit den Bauarbeiten starten. Im Februar will ein Gericht über den Fortgang entscheiden.

Stuttgart. - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) will im Februar über erste Bauarbeiten für den Flughafenanschluss beim Projekt Stuttgart 21 entscheiden. Am Mittwoch hatte der 5. Senat des Gerichts der Bahn vorbereitende Arbeiten untersagt. Es dürfen weder Bäume gefällt noch Hecken gerodet werden. Das Unternehmen wollte damit am 9. Januar auf einer Strecke von 5,3 Kilometern beginnen. So sollten Flächen für die Umlegung einer bestehenden Gasleitung und 110-Kilovolt- Hochspannungsleitung vorbereitet werden.

Der so genannte Hängebeschluss des VGH soll im Februar durch eine Entscheidung über den Eilantrag der Schutzgemeinschaft Filder ersetzt werden. In dem geht es nicht um Bäume und Sträucher, sondern ein generelles Bauverbot bis zu einem späteren Urteil, denn die Schutzgemeinschaft hält die geplante und vom Eisenbahn-Bundesamt (Eba) genehmigte Flughafen-Anbindung für unausgegoren. Der Tiefhalt zwischen Messe und Terminals sei beim Brandschutz mit Risiken behaftet, die Gäubahn solle nicht über den Airport, sondern die Bestandsstrecke nach Stuttgart fahren.

Beschluss kein Präjudiz

Steffen Siegel, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, zeigte sich am Donnerstag „vorsichtig optimistisch“, dass die Bauarbeiten durch den Eilantrag längerfristig gestoppt werden könnten. Der VGH habe allerdings noch vor zwei Wochen Bedenken angemeldet, ob er überhaupt zuständig sei, oder der Fall nicht gleich zur letzten VG-Instanz nach Leipzig weitergereicht werden sollte. „Nach Beratung geht der Senat von seiner Zuständigkeit aus“, schreibt Vizepräsident Karsten Harms im Beschluss.

„Der Hängebeschluss ist kein Präjudiz, also keine Vorfestlegung, wir wollen nur nicht, dass Tatsachen geschaffen werden, die die spätere Entscheidung womöglich konterkarieren“, sagt VGH-Sprecher Matthias Hettich. Für die Bahn ist der Aufschub erheblich. Die Gasleitung könne nur im Sommer verlegt werden, eine verzögerte Rodung könne den Leitungsneubau auf Sommer 2018 schieben. Die Bahn habe die Rodung vor Gericht als extrem wichtig und zeitkritisch dargestellt, sagt Tobias Lieber, Anwalt der Schutzgemeinschaft. „Wer sein Projekt in so viele Teile zerstückelt und es dann eilig hat, ist selbst Schuld“, kommentiert Lieber.

Tiefbahnhof erst Ende 2023 fertig

Die Rodungsarbeiten sollten zwei bis drei Wochen dauern, dazu käme die Zeit für die neue Beauftragung der Firma, informiert die S-21-Pressestelle. Eine Ausnahmegenehmigung für Fällarbeiten in der Vegetationsperiode nach dem 1. März sei möglich. Auswirkungen auf den Zeitplan für das Gesamtprojekt könne man erst nach der VGH-Entscheidung prüfen.

Am Flughafen ist die Bahn nach der jüngsten Darstellung im S-21-Lenkungskreis um rund ein Jahr in Verzug, würde also Ende 2022 mit dem Fernbahnhof fertig werden, mit dem Tiefbahnhof in Stuttgart erst Ende 2023. „Wir würden es bedauern, wenn es am Flughafen zu einer weiteren Verzögerung käme“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Die Bahn werde im Fall des Falles darstellen müssen, „was das für den konkreten Bauablauf bedeutet“. Die Stadt kenne ihn nicht.