Autofahrer müssen auch künftig in Stuttgarts City mit einem Verkehrschaos rechnen.
Stuttgart - Autofahrer, die in der Innenstadt unterwegs sind, müssen auch künftig mit Verkehrschaos rechnen: Dass Stuttgart-21-Gegner im Anschluss an ihre offiziellen Demonstrationen ohne Genehmigung über die Konrad-Adenauer-Straße (B14) ziehen, wird von der Polizei nicht geahndet. Zuletzt hatten am Montagabend etwa 2000 Aktivisten bei ihrem nicht angemeldeten Marsch zum Landtag und zum Charlottenplatz für erhebliche Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt gesorgt.
"Konsequent wäre es, Platzverweise zu erteilen und die Identität der Teilnehmer festzustellen, die hier unrechtmäßig unterwegs sind", sagt Polizeisprecher Stefan Keilbach, "allerdings ist das ein Massenproblem." Da die Polizei "auch nicht jedes Mal Hunderte Beamte nach Stuttgart abordnen" könne, konzentriere man sich auf verkehrslenkende Maßnahmen, damit der Verkehr wenigstens an anderen Stellen rollt.
Genötigte Autofahrer müssen bekannt sein
Keilbach hält mit diesen Aktionen von Stuttgart-21-Gegnern die Regeln des Versammlungsrechts für weit überschritten, doch das sei nicht entscheidend: "Wir greifen ein, wenn es Gefahr für Leib und Leben geben sollte", sagt er. Ihm sei bewusst, "dass Tausende Verkehrsteilnehmer massiv behindert werden". Bereits bei der Demonstration am 25.Oktober waren mehrere Hundert Stuttgart-21-Gegner vom Schlossplatz über den Charlottenplatz zur B14 und zum Hauptbahnhof gegangen. Ähnliche Aktionen gab es am 23. Oktober, als der Verkehr auf dem Cityring blockiert wurde.
Strafrechtlich seien die Aktionen weder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr noch als Nötigung zu verfolgen, sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth. Für die Beweisführung müssten konkret genötigte Autofahrer bekannt sein, außerdem müsste den Beschuldigten das Blockieren nachgewiesen werden.