Die Nebenkläger im Wasserwerferprozess haben an Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) appelliert. Sie wollen die geplante Einstellung des Verfahrens verhindern. Foto: dpa

Die Nebenkläger im Wasserwerferprozess haben an Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) appelliert. Sie wollen die geplante Einstellung des Verfahrens verhindern.

Stuttgart - Die Nebenkläger im Wasserwerferprozess haben an Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) appelliert, die geplante Einstellung des Verfahrens zu stoppen. Es seien längst nicht alle geladenen Zeugen zu den Vorfällen bei der Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 für das Bahnprojekt Stuttgart 21 gehört worden, sagte Anwältin Ursula Röder am Sonntag. „Es spricht alles dagegen, dass dies ein faires Verfahren ist.“ Matthias von Herrmann von der Initiative Parkschützer sagte: „Wie kann man ein Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig beenden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat?“

Opfer zeigen sich über Plan zur Einstellung "empört"

Mehrere Nebenkläger reichten Befangenheitsanträge gegen das Stuttgarter Landgericht ein. „Wir hoffen, dass die zu entscheidende Kammer unsere Argumente ernst nimmt“, sagte Anwalt Frank-Ulrich Mann. Dann dürfe die derzeitige Kammer nicht weiter verhandeln.

Diese will vorschlagen, den Prozess zum eskalierten Polizeieinsatz gegen S-21-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“ gegen Geldzahlung einzustellen. Die beiden angeklagten Polizeiführer, unter deren Regie Wasserwerfer gegen Demonstranten vorgingen, sollen je 3000 Euro zahlen. Darüber soll nach Gerichtsangaben am Mittwoch entschieden werden. Die Nebenkläger müssten dem Verfahren gemäß Paragraf 153a der Strafprozessordnung nicht zustimmen, erklärte Röder. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Bei dem Einsatz waren mehr als 160 Menschen verletzt worden - darunter manche durch Strahlen von Wasserwerfern. Einige der Opfer zeigten sich über den Plan zur Einstellung „empört“.