Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Mai die Klage der Bahn abgewiesen, mit der sie eine Beteiligung von Land, Region, Stadt und Flughafen an den Mehrkosten erreichen wollte. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.
Rund 200 Seiten stark ist das Urteil, mit dem die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Klagen mehrerer Bahnunternehmen im Streit um die Mehrkosten bei Stuttgart 21 abgewiesen hat. Die im Mai ergangene Entscheidung wird nun in schriftlicher Form den Beteiligten zugestellt, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstagmorgen bekannt gegeben hat.
Bahn in Vorleistung
Im 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 ist die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von 4,5 Milliarden Euro geregelt. Aktuell geht die Bahn allerdings davon aus, dass sich die Schlussrechnung für das Vorhaben auf 11,453 Milliarden Euro belaufen könnte. Die Bahn ist bei den Mehrkosten in Vorleistung gegangen. Allerdings hatte der Aufsichtsrat des Schienenkonzerns schon früh den Auftrag erteilt, sich das Geld entweder auf dem Verhandlungs- oder aber dem Gerichtsweg wieder zu holen.
Im Dezember 2016 hatten daraufhin die Bahnunternehmen DB AG, DB Netz AG, DB Station und Service AG und die DB Energie GmbH Klage gegen das Land Baden-Württemberg, die Region, die Stadt Stuttgart sowie die Flughafengesellschaft eingereicht mit dem Ziel, dass sich die Projektpartner an den aufgelaufenen Mehrkosten beteiligen sollen. Knapp sechseinhalb Jahre später, im Mai 2023, begann die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, drei Termine sollten folgen, ehe der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern im Mai 2024 die Entscheidung der 13. Kammer verkündete, die Klage abzuweisen.
Auch die „Sprechklausel“ bringt keine Lösung
Die Bahn hatte ihre Ansprüche auf dem partnerschaftlichen Charakter des Vorhabens begründet und verwies auf einen Passus in Paragraf 8 des Finanzierungsvertrags. Dort heißt es unter Ziffer 4: „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf“. Diese als „Sprechklausel“ bekannt gewordene Passage rettete die Bahn aber auch nicht. „Die Kammer ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vertragsparteien mit der ,Sprechklausel’ keine verbindliche Regelung für die Vereinbarung weiterer Finanzierungsbeiträge im Wege der Fortschreibung des Finanzierungsvertrages treffen wollten“, teilte das Gericht nach der mündlichen Urteilsverkündung im Mai mit.
Hürden auf dem weiteren Rechtsweg
Die Bahn kündigte damals an, „die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen und danach zu entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt“. Dazu hat sie ab dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil bei ihr eingeht, einen Monat Zeit. Allerdings ist der weitere Rechtsweg mit Hürden versehen. Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung nicht zugelassen. „Die Klägerinnen können aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen“, teilte das Gericht mit.