Der Bund für Umwelt und Naturschutz sieht in der Änderung des Grundwassermanagements eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer. Foto: dpa

Politisch ist Stuttgart 21 kaum noch zu stoppen - Juristisch geht der Streit jedoch weiter.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim gibt am Freitag seine Entscheidung über eine Klage gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 bekannt. Kläger ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Umweltschützer werfen der Bahn vor, bei einer Änderung des Grundwasserkonzepts der Baustelle gegen den Artenschutz verstoßen zu haben.

BUND: Gefahren für geschützte Tiere nicht ausreichend geprüft

Bei der Entscheidung sei eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer und für Vögel- und Fledermausarten nicht ausreichend geprüft worden, zudem hätte der BUND an dem Verfahren beteiligt werden müssen, argumentiert der Verband. In einer Verhandlung vor dem VGH am Donnerstag hatte die Bahn die Vorwürfe zurückgewiesen.

Mit einem ersten Eilantrag auf einen Baustopp hatte der BUND Anfang Oktober zunächst Erfolg, doch das Eisenbahnbundesamt ordnete später einen Sofortvollzug der Bauarbeiten an. Nun entscheidet der VGH zum einen im Hauptsacheverfahren, zum anderen liegt ihm ein erneuter Eilantrag des BUND vor.