Rund eine Woche lang haben die Arbeiten auf der Tunnelbaustelle für Stuttgart 21 im Nordbahnhofviertel geruht Foto: Max Kovalenko

Rund eine Woche lang musste beim Bau von Tunnelröhren zwischen dem künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof und Bad Cannstatt pausiert werden. Der Bahn AG fehlten Genehmigungen, um weiterzubauen. Es könnte noch schlimmer kommen für die Bahn.

Rund eine Woche lang musste beim Bau von Tunnelröhren zwischen dem künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof und Bad Cannstatt pausiert werden. Der Bahn AG fehlten Genehmigungen, um weiterzubauen. Es könnte noch schlimmer kommen für die Bahn.

Stuttgart - Ausgehend von einem rund 20 Meter tiefen Schacht im Stuttgarter Nordbahnhofviertel, sind inzwischen rund 545 von insgesamt 7186 Metern Tunnelröhren zwischen dem künftigen Tiefbahnhof in Stuttgart und Bad Cannstatt gegraben, außerdem ein erster Querstollen mit 116 Metern. Am Mittwoch besichtigte eine Delegation von CDU-Landtags- und -Bundestagsabgeordneten die Baustelle und erfuhr: Pro Tag kommen die Tunnelbauer etwa drei bis vier Meter weiter. Was so allerdings nicht zur Sprache kam: Rund eine Woche lang ist die Arbeit unter Tage jetzt stillgestanden.

Der Grund: Es fehlten Zusatzgenehmigungen. Die Baufirmen versuchten die Mitarbeiter deshalb in den Urlaub zu schicken. Das ungenutzte Gerät verursacht aber weiter Kosten, die ein Thema zwischen den Baufirmen und der Bahn werden.

Das Projektbüro bestätigte den Stillstand auf der Baustelle. Man sei aber „in guten Gesprächen“ mit den Grundstückseigentümern und mit dem Eisenbahnbundesamt (Eba), sagte Pressesprecher Reinhold Willing. Nötig wurden die zusätzlichen Genehmigungen aufgrund einer Planänderung. Ein Pfeiler des Gäubahnviadukts müsse „bautechnisch gesichert werden“. Außerdem brauche man eine Bauerlaubnis, um Gebäude an der Presselstraße mit geringem Abstand zu unterfahren. Darauf hatte Manfred Leger, Chef des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm, persönlich beim Ortstermin mit der CDU sachte hingewiesen. Danach wollte er darüber noch am Mittwoch mit dem Eba sprechen. Auf Anfrage unserer Zeitung zeigte er sich optimistisch, dass man Anfang kommender Woche wieder loslegen könne.

Der Kampf, um beim Bau von S 21 nicht noch mehr in Verzug zu kommen und den geplanten Termin der Fertigstellung im Jahr 2012 nicht zusätzlich zu gefährden, geht aber weiter. Und da geht es um andere Dimensionen als eine Woche Stillstand in der Tunnelbaustelle, die sich die Mineure zunächst vom Schacht im Nordbahnhofviertel aus erschlossen haben, um von hier aus die knapp drei und gut vier Kilometer langen Tunneltrassen zu graben.

Wie die bereits bekannten Juchtenkäferfunde an Bäumen bei der Ehmannstraße das Projekt beeinflussen, soll ein Gutachten in Kürze klären. Jetzt brachte Leger auch „Rosenkäfer-Verdachtsbäume am Ende des Rosensteinparks“ ins Gespräch, die gefällt werden müssten und eine Ausnahmegenehmigung erforderlich machen. Bis zu zwei Jahre könne das dauern, sagte Leger. 150 Meter davon entfernt hätten für eine Baumaßnahme an der Bundesstraße 10 solche Bäume entfernt werden dürfen. Bei diesem Genehmigungsverfahren habe aber das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart Regie geführt und nicht das Eba wie im Fall von Stuttgart 21. Leger will jetzt auf Gleichbehandlung pochen und sucht, wie er beim CDU-Termin sagte, das Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl.

Den Beamten im RP und bei der Stadt Stuttgart gibt er damit freilich erst einmal Rätsel auf. Im Zuge von Bauarbeiten für das B-10-Projekt Rosensteintunnel sei keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, sagte ein RP-Sprecher. Für die von Leger beabsichtigten Baumfällungen werde das Eba möglicherweise eine Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde im RP anfordern – bis dato gebe es aber keine Anfrage von Eba oder Bahn. Auch Werner Flad vom städtischen Umweltamt sagte am Mittwoch: „Stand heute ist bei uns nichts bekannt, dass es für die B 10 einen derartigen Vorgang gab.“

Laut Pressesprecher Willing braucht die Bahn am Rand des Parks beim Tunnelportal Nord und der geplanten Neckarbrücke Flächen für die Baustelleneinrichtung. In den Bäumen gebe es Larven, man könne aber nicht sehen, ob daraus der artengeschützte Juchtenkäfer oder der Rosenkäfer entstehe. Daher müsse man wie beim Juchtenkäfer vorgehen. Über die artenschutzrechtliche Untersuchung vor der Plangenehmigung hinaus solle es jetzt ein Zusatzverfahren geben. „Wir wissen nicht, wie das ausgeht.“