Die Deutsche Bahn will im weiteren Bauablauf die Gleise der Gäubahn zwischen Nord- und Hauptbahnhof kappen. Die Klage des Vereins „Deutsche Umwelthilfe“ tritt auf der Stelle. Nun ist klar, wann es ernst wird.
Die juristische Klärung eines Stuttgart-21-Streitfalls zieht sich in die Länge. Seit knapp einem Jahr ist eine Klage des Vereins Deutsche Umwelthilf“ (DUH) gegen die Unterbrechung der Gäubahn – geplant im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart 21 – beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig (Az.: 8 K 6924/23). Die Klage selbst ist noch älter: ursprünglich hatte die DUH sie im Juni 2023 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht. Das oberste Verwaltungsgericht im Land verwies sie aber im November 2023 ans Verwaltungsgericht in Stuttgart. Seitdem tauschen sich die Beteiligten schriftlich über das strittige Thema aus.
Die DUH möchte erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt, gegen das sich die Klage richtet, die von der Bahn geplante Unterbrechung der Strecke verhindert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen Zeitplan, wann die Sache aufgerufen wird. Es sei bisher noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und es ist auch nicht absehbar, wann terminiert werden wird, erklärt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Stuttgart.
Kein Termin absehbar
Der DUH-Anwalt Remo Klinger kritisiert das. „Die Dauer der gerichtlichen Verfahren ist ein grundsätzliches Problem, vor allem bei Verwaltungsgerichten“, sagt er. Zwar ist durch die neuerliche Verschiebung der Eröffnung von Stuttgart 21 auf nun frühestens Dezember 2026 ein wenig Druck aus dem Kessel. Klinger pocht aber darauf, die Terminschiene unbedingt im Auge zu behalten. „Das Gericht hat auf unsere Anregung hin bereits bei der Gegenseite abgefragt, wann mit vollendeten Tatsachen zur Abbindung der Gäubahn zu rechnen ist. Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamts ist dies der 22. April 2026“, sagt Remo Klinger. Damit gibt es nun ein konkretes Datum, von dem an die Gäubahnzüge aus dem Umland kommend am Bahnhof im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen enden werden.
Kritik an Genehmigungsverfahren für Ersatz-Tunnel
So sieht es das Ersatzkonzept der Bahn vor. Die Unterbrechung der Gleise zwischen dem Haupt- und dem Nordbahnhof begründet sie mit der Inbetriebnahme der neuen S-Bahnstrecke, die an dieser Stelle ans bestehende Netz anknüpft. Kritiker sehen diese Notwendigkeit nicht und berufen sich auf bahninterne Untersuchungen, die Alternativen unter Beibehaltung der Gäubahnstrecke näher betrachtet haben. Der Umsteigezwang in Vaihingen könnte Bestand haben, bis zwischen Böblingen und Flughafen der geplante Pfaffensteigtunnel gebaut ist, der die Gäubahnstrecke am Airport an die neue Infrastruktur für Stuttgart 21 anschließt. Für den Tunnel läuft das Genehmigungsverfahren, derzeit können schriftlich Einwände vorgebracht werden. Stuttgart-21-Kritiker fordern eine öffentliche Debatte über das Vorhaben.
Bislang lautet die Sprachregelung bei der Bahn stets, man kappe die Gäubahn rund ein halbes Jahr lang, ehe der Durchgangsbahnhof den Vollbetrieb aufnimmt. Stand jetzt blieben also noch 19 Monate Zeit für eine gerichtliche Klärung – vorausgesetzt die erstinstanzliche Auseinandersetzung endet überhaupt mit einer solchen.
Klinger will erst gar keinen Zeitdruck aufkommen lassen: „Sollte das Gericht die Sache nicht ausreichend vorher terminieren und entscheiden können, werden wir der DUH empfehlen, vor Schaffung vollendeter Tatsachen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen, der dies verhindert.“