Klage von BUND gegen Grundwasser-Anlage erfolgreich - Bäume und Südflügel fallen trotzdem.

Stuttgart/Mannheim - Wegen Mängeln beim Artenschutz muss die Bahn die Bauarbeiten für S21 erneut unterbrechen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte das Projekt monatelang verzögern.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Genehmigung für die Grundwasseranlage für Stuttgart21 teilweise für "rechtswidrig und nicht nachvollziehbar" erklärt.

Mit seinem Urteil, das am Freitag verkündet wurde, ist der VGH einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gefolgt. Die Umweltschützer hatten argumentiert, dass man sie 2010 bei Planänderung für das sogenannte Grundwassermanagement hätte beteiligen müssen. Der BUND hatte unter anderem den Schutz des gefährdeten Juchtenkäfers angemahnt.

Das am Freitag vor Gericht unterlegene Eisenbahnbundesamt muss die Beteiligung des BUND nachholen. So lange darf die Deutsche Bahn die Grundwasser-Anlage nicht fertigstellen. Sie ist Bedingung für den Mitte 2012 geplanten Baustart des Tiefbahnhofs und der Tunnel von S21.

Nach Informationen unserer Zeitung könnte die gerichtlich verlangte Anhörung des BUND beim Eisenbahnbundesamt zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. "Für das Grundwassermanagement wird das Urteil wohl kein Problem darstellen", vermutet BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Das Urteil sei dennoch "eine Steilvorlage" für den Naturschutz. "Wir werden notfalls per Eilentscheid fordern, dass die Bahn den Abbruch des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlossgarten so lange stoppt, bis der Artenschutz auch dort rechtskräftig geklärt ist", kündigte Frieß an.

Die Bahn will das Urteil gegen das Eisenbahnbundesamt akzeptieren und die Beteiligung der Naturschützer unterstützen. Die für Januar geplanten Abbruch des Südflügels und die Freimachung des Baufelds im Park seien jedoch vom Urteil "unberührt" und sollen daher "unverändert fortgesetzt" werden, erklärte die Bahn.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart21 und die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat forderten am Freitag einen kompletten Baustopp für Stuttgart21.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt unterdessen weiterhin wegen möglichen "unverhältnismäßigen Einsatzformen" mit Wasserwerfern beim sogenannten Schwarzen Donnerstag. Anfang 2012 wird dann ein Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart zur Frage erwartet, ob der umstrittene Polizeieinsatz im Herbst 2010 insgesamt rechtmäßig war.