Künftig sollen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 die Wasser-Berechnungen überprüft werden. Foto: dpa

Die geplante Grundwasserentnahme soll dauerhaft durch ein unabhängiges Prüfmodell überwacht werden. Das fordert die Landeshauptstadt Stuttgart in ihrer Stellungnahme zum Bauantrag der Bahn.

Stuttgart - Die von der Bahn beim Projekt Stuttgart 21 geplante Grundwasserentnahme soll dauerhaft durch ein unabhängiges Prüfmodell überwacht werden. Das fordert die Landeshauptstadt in ihrer Stellungnahme zum Bauantrag der Bahn. Die will bei Stuttgart 21 mit 6,8 Millionen Kubikmeter doppelt so viel Grundwasser aus dem Schlossgarten pumpen wie bisher genehmigt. Nur so kann der Durchgangsbahnhof im Trockenen betoniert werden.

Das Prüfmodell sei „zwingend notwendig“, um die Rechenergebnisse des von der Bahn angewandten stationären Grundwassermodells jederzeit überprüfen zu können. Im Schlossgarten trennt eine dichte Gesteinsschicht das Grundwasser vom tiefer liegenden Mineralwasserschatz. Die Bahn hat ein Modell erarbeitet, das Schwankungen des Grundwasserspiegels durch die Bauarbeiten beschreibt. So soll das nach dem Abpumpen gereinigte Wasser an der richtigen Stelle und Menge über Sickerbrunnen ins Erdreich zurückfließen, damit Gebäude und Natur keinen Schaden nehmen.

„Mineralwasserzutritte aus der Tiefe“, schreibt das Umweltamt der Stadt, müssten als Ursache von Mehrmengen (mehr abzupumpendes Grundwasser) „mit einem mehr als nur durchschnittlichen Maß an Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden“. Dies gelinge „in der erforderlichen Sicherheit allein durch Gegenrechnungen mit einem Prüfmodell“. Nur über die Gegenrechnung könnten Fehlprognosen des Grundwassermodells der Bahn erkannt und korrigiert werden.

Das von der Stadt verlangte Prüfmodell ist grundsätzlich bereits vorhanden. Es entstand im Auftrag des Landes durch den Landegutachter, dem 2002 emeritierten Professor Helmut Kobus, und sollte die Richtigkeit der Bahnrechnungen überprüfen. Die Anwendung des behördlichen Rechenmodells ist bei Stuttgart 21 bisher nicht vorgeschrieben, neuere Daten sind auch nicht in das Behördenmodell eingeflossen. Nicht nur dieses, sondern auch die Modellrechnungen der Bahn müssten jetzt und während des Baus stetig aktualisiert werden, fordert die Stadt, nur dann könnten die von der Bahn verlangten weitere Befreiungen von der Heilquellenschutzverordnung erteilt werden, schreibt Stuttgarts Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) an das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Er verlangt außerdem einen „Funktionsnachweis“ für die Grundwasser-Reinigungsanlage im Schlossgarten.

Das RP hat das städtische Papier und die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie aus Freiburg am Donnerstag auf seiner Homepage (www.rp-stuttgart.de) eingestellt. Beide sollen im September bei der öffentlichen Erörterung aufgerufen werden. S-21-Gegner hatten bei der vor zwei Wochen abgebrochenen Erörterung des Bauantrags das Fehlen der Stellungnahmen moniert. Stadt und Landesamt hatten beim RP um Fristverlängerung bis 31. Juli gebeten.

Die Grundwasser-Genehmigung ist für den Bau des Durchgangsbahnhofs zentral. Für die acht Gleise und Weichenfelder muss in Abschnitten ein rund ein Kilometer langer und 100 Meter breiter Betontrog gebaut werden. Die Bahn rechnet laut Projektsprecher Wolfgang Dietrich bisher mit einer Genehmigung der Mehrmenge zum Jahresende. Folgt das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde den Forderungen der Stadt, müsste ein Auftrag für das Prüfmodell erteilt und dieses aktualisiert werden. Das könnte bis Mitte 2014 dauern.