Oberbürgermeister Schuster und Verbandschef Bopp: Ausstieg aus dem Projekt ist rechtswidrig.

Stuttgart - Die Stadt und der Verband Region Stuttgart wollen bei einem Aus für Stuttgart 21 nach der Volksabstimmung am 27. November vom Land Schadenersatz verlangen. „Wir halten eine Kündigung für rechtswidrig“, heißt es in einem Schreiben von Oberbürgermeister Wolfgang Schuster und Verbandschef Thomas Bopp an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Es gebe weder ein vertragliches noch ein außerordentliches Kündigungsrecht

Es gebe weder ein vertragliches noch ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Ein Ausstieg aus dem Projekt bedeutet daher einen Vertragsbruch, der von uns nicht mitgetragen und unterstützt wird.“ Deswegen würden sich die Projektpartner auch nicht am Schadenersatz für die Bahn beteiligen. Schuster und Bopp kündigten stattdessen an: „Auch auf eigene Schadenersatzansprüche werden wir nicht verzichten.“