Der 30. September 2010 holt den früheren Präsidenten Siegfried Stumpf wieder ein Foto: dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird nun doch erneut gegen den früheren Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf ermitteln – wegen Körperverletzung im Amt. Dabei geht es um den 30. September 2010, als es bei einer missglückten Polizei-Räumungsaktion im Schlossgarten für Stuttgart 21 mindestens 164 Verletzte gab.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird nun doch erneut gegen den früheren Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf ermitteln – wegen Körperverletzung im Amt. Dabei geht es um den 30. September 2010, als es bei einer missglückten Polizei-Räumungsaktion im Schlossgarten für Stuttgart 21 mindestens 164 Verletzte gab. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten will die Behörde an diesem Freitag eine Pressemitteilung herausgeben. „Vorher können wir dazu nichts sagen“, hieß es.

Dass gegen Stumpf ermittelt wird, hatten „Stuttgarter Zeitung“ und dpa über den Landtags-Untersuchungsausschuss erfahren. An diesem Freitag soll Stumpf im Ausschuss aussagen – hätte aber wegen der Ermittlungen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) in einem Schreiben dem Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius (Grüne) mit. Wie es heißt, will Stumpf dennoch aussagen.

Mit den Ermittlungen vollzieht die Staatsanwaltschaft eine Kehrtwende. Sie hatte schon einmal ein solches Verfahren geführt – und mit Mitteilung vom 16. Dezember 2011 eingestellt. „Sollten sich einzelne Beamte unverhältnismäßig verhalten haben, kann dies nicht dem Präsidenten zugerechnet werden“, hieß es damals. Offenbar mussten sich die Strafverfolger im Verlauf des aktuellen Wasserwerfer-Prozesses am Stuttgarter Landgericht eines Besseren belehren lassen. Die beiden wegen Körperverletzung im Amt angeklagten Polizei-Einsatzleiter bezichtigten ihren einstigen Chef der Lüge.