Stuttgart 21: Koalition vor Stresstest - Keine Einigung über eine Kostenobergrenze.

Stuttgart - Über das Schicksal von Stuttgart21 soll das Volk entscheiden. Darauf haben sich die Grünen und die SPD geeinigt, nachdem sie sich über den Sinn des Projekts auch am Donnerstag bei den Koalitionsgesprächen uneinig geblieben waren.

Nach der Regierungsübernahme in Baden-Württemberg wollen die Koalitionspartner die Volksabstimmung über das Milliardenprojekt Stuttgart 21 herbeiführen, mit der die SPD im Wahlkampf aktiv geworben hatte und die auch die Grünen unterstützt hatten. Am Donnerstag fand bei den Koalitionsverhandlungen ein erstes Gespräch über S21 statt. Danach sagten der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und SPD-Landeschef Nils Schmid, man wolle zunächst den in der Schlichtung vereinbarten Stresstest der Bahn mit größtmöglicher Transparenz umsetzen, ihn gemeinsam bewerten und dann das Volk entscheiden lassen. Zudem fordere man die Deutsche Bahn AG auf, bis zum Vorliegen des Stresstests auf der Baustelle keine weiteren Fakten zu schaffen.

Einig, dass man sich uneinig ist

Keine eindeutige Aussage gab es zu der Frage, ab welchem Betrag S 21 nach dem Stresstest als so teuer gelten müsste, dass es nicht mehr realisierbar erscheine und eine Volksabstimmung nach Meinung eines Partners oder beider Parteien sich erübrigen würde. Über den Ausgang des Stresstests werde nun nicht spekuliert, so Schmid und Kretschmann. Schmid fügte hinzu: "Ich gehe davon aus, dass wir nach dem Stresstest zu einer gemeinsamen Bewertung kommen."

Bei dem Gespräch sei man sich einig gewesen, dass man in der Sache uneinig ist, sagte Schmid. Deswegen sprachen die Delegationen bald über mögliche Verfahren der Entscheidungsfindung. Es stünden Entscheidungen an, "die das Schicksal des Projekts besiegeln - so oder so", sagte Schmid. Auch der Koalitionspartner, der eine andere Position vertrat, müsse dann den Ausstieg oder die Realisierung des Projekts mitgestalten. Von der Deutschen Bahn AG lag am Nachmittag noch keine Stellungnahme vor.