OB Wolfgang Schuster Foto: Kraufmann

Das von Stuttgart-21-Gegnern angestrengte Bürgerbegehren ist laut Gutachten unzulässig.

Stuttgart - Das von den Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 angestrengte Bürgerbegehren gegen die finanzielle Beteiligung der Stadt am 4,1 Milliarden Euro teuren Bahnhofs- und Streckenbau ist laut einem Rechtsgutachten unzulässig. Die Stadtverwaltung hatte die Expertise bei der Stuttgarter Kanzlei Dolde Mayen & Partner in Auftrag gegeben.

"Die Stadtverwaltung bedauert, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens bei allen Stuttgartern, die das Begehren unterzeichnet haben, die Täuschung hervorgerufen haben, die Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21 sei durch ein Bürgerbegehren zu beenden", hieß es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Gemeinderat muss entscheiden

Laut dem Dolde-Gutachten verfolge das Bürgerbegehren ein rechtswidriges Ziel. Es sei unzulässig, komme zu spät und enthalte keine ausreichende Begründung. Die finanzielle Beteiligung der Stadt (292 Millionen Euro) sei zulässig, die Stadt verfolge damit im Bereich des Städtebaus kommunale Aufgaben.

Der Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21 und das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt wollen am 21. März die erforderlichen 20.000 Unterschriften wahlberechtigter Stuttgarter Bürger für das Begehren im Rathaus abgeben. Nach deren Prüfung muss der Gemeinderat über die rechtliche Zulässigkeit entscheiden. "Das könnte frühestens im Mai passieren", sagt der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Das Dolde-Gutachten hat die Stadtverwaltung unter www.stuttgart.de/buergerbegehren ins Internet gestellt.