Spuren des Protests: Am 20. Juni 2011 stürmten S-21-Gegner die Baustelle. Foto: dpa

17 Monate nach der Erstürmung der Grundwasseranlage durch Stuttgart-21-Gegner bahnt sich eine Überraschung an: Der Schaden ist deutlich geringer als die von der Bahn angegebene eine Million Euro. Dutzende Randalierer müssen aber mit Geldstrafen wegen Landfriedensbruchs rechnen.

Stuttgart - Das Ermittlungsverfahren nach dem Sturm auf die Baustelle des Grundwassermanagements am 20. Juni 2011 steht offenbar vor dem Abschluss. Mehrere Hundert Aktivisten hatten das Baustellengelände im Mittleren Schlossgarten besetzt und reichlich Schäden angerichtet. Ein Polizist in Zivil war von Demonstranten schwer verletzt worden, acht weitere Beamte erlitten durch einen Böller ein Knalltrauma.

Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen einzelne Verdächtige wegen schwerer Körperverletzung, sondern auch gegen Dutzende Demonstranten wegen Landfriedensbruchs. Das Strafmaß sieht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft vor. Offenbar sind die Ermittlungen auf der Zielgeraden – auch wenn das von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt wird: „Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth.

Allerdings bestätigt die Sprecherin, dass der Schaden an Baufahrzeugen, Rohrleitungen, Heizkabel, Kabeltrommeln und Bauzäunen erheblich niedriger als ursprünglich angenommen ist. Von etwa einer Million Euro war die Rede gewesen. „Diese Summe hat sich nicht bestätigt“, sagt Claudia Krauth auf Nachfrage, „sie liegt deutlich darunter.“

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll die Größenordnung eher bei rund 100.000 Euro liegen – also einem Zehntel. Wie sich die Bahn bei ihrer Schätzung so verrechnen konnte, das wurde beim Kommunikationsbüro des Bahnprojekts bis zum Dienstagabend diskutiert. Eine befriedigende Antwort hatte man zunächst nicht parat.

Staatsanwaltschaft entlastet Mappus

Einen klaren Schlussstrich zog die Staatsanwaltschaft indes in Sachen des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Dessen E-Mails, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Polizeibeamte des Wasserwerfereinsatzes am 30. September 2010 gesichert worden waren, sind zwischenzeitlich ausgewertet. „Dabei haben sich keine Hinweise auf eine politische Einflussnahme auf die Polizei gegeben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Zwar habe Mappus Kenntnis von den Umständen des geplanten Einsatzes gehabt und sei regelmäßig informiert worden. „Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass er in Bezug auf den Termin oder die Art und Weise der Durchführung des Polizeieinsatzes Einfluss nahm“, so die Staatsanwaltschaft.

Politisch wird die Erkenntnis unterschiedlich bewertet. „Wir wissen nicht einmal, welche der sichergestellten Dokumente von der Prüfung erfasst wurden“, sagt Uli Sckerl von der Grünen-Landtagsfraktion. Der Landtag müsse selbst Einblick erhalten. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke, bescheinigte Sckerl „eine Art von Verfolgungswahn“.

Weiterhin juristisch ungeklärt ist die Frage, ob der Polizeieinsatz im Mittleren Schlossgarten rechtmäßig war. Seit Oktober 2010 liegt der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts eine entsprechende Klage mehrerer Schwerverletzter vor – und das Verfahren liegt noch immer auf Eis.

„Wir bereiten einen Antrag auf Wiederaufnahme vor“

Mitte Januar 2012 hatte die Kammer das verwaltungsrechtliche Verfahren ausgesetzt, um das Strafverfahren gegen Polizeiverantwortliche und die Wasserwerfer-Besatzung abzuwarten. Der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der einen Teil der Kläger vertritt, will nun aber wieder Druck machen: „Wir bereiten einen Antrag auf Wiederaufnahme vor“, sagt er. Er fürchtet, dass die strafrechtliche Aufbereitung noch Jahre dauern werde. „Unser Verfahren hängt nicht davon ab, ob sich einzelne Beamte strafbar gemacht haben“, sagt Mann, „bei uns geht es um allgemeine Fragen.“

Freilich: Vor dem 15. Januar 2013 geht gar nichts. So lange gilt der Aussetzungsbeschluss, der auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Nach einem Jahr muss bei einem Antrag einer Seite fortgesetzt werden, sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Dann wird sich übrigens ein anderer Richter damit beschäftigen: Walter Nagel hat die Kammer von Eckhard Proske übernommen.

Ruhe im Streit um Stuttgart 21 ist jedenfalls nicht eingekehrt. Am Dienstagmorgen wurde die Baugrube für das S-21-Technikgebäude am Nordausgang des Hauptbahnhofs von Demonstranten blockiert. Laut Parkschützer hatten sich 140 Projektgegner an der Aktion beteiligt. Zwischenfälle gab es keine. Anschließend zogen die Aktivisten zum Rathaus.