Der Bahn-Aufsichtsrat müsse „damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden“, erklärte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Sonntag. Foto: Parkschützer-Demonstration am 28. Dezember 2012 vor dem Finanzministerium im Neuen Schloss in Stuttgart. Foto: dpa

Der Bahn-Aufsichtsrat müsse „damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden“, erklärte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Sonntag.

Stuttgart - Vor einer möglicherweise entscheidenden Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats haben Stuttgart-21-Gegner dessen Mitglieder vor rechtlichen Konsequenzen gewarnt. Sie müssten „damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden“, erklärte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Sonntag.

Die S21-Gegner berufen sich dabei auf ein Rechtsgutachten, an dem die Gruppe „Juristen zu Stuttgart 21“ beteiligt ist. Der Bahn-Aufsichtsrat kommt dem Vernehmen nach im Februar wieder zusammen. Bei der Sitzung wird darüber entschieden, ob der Konzern Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro übernimmt.