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Generalstaatsanwalt Pflieger über Stuttgart 21, EnBW und andere politisch brisante Ermittlungen.

Stuttgart - Wie unabhängig ist die Justiz im Land? Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wehrt sich mit scharfen Worten gegen den Verdacht, die Ermittler seien parteipolitisch beeinflussbar.


Herr Pflieger, wie oft haben Grün-Rot oder Schwarz-Gelb in den vergangenen Jahren bei Ihnen angerufen oder Signale gesendet, Sie mögen Ermittlungen gegen eine Person einleiten oder verhindern?
Kein einziges Mal. Warum fragen Sie?

Weil es zuletzt immer wieder Mutmaßungen gegeben hat, die Justiz sei nicht unabhängig, zum Beispiel bei den Ermittlungen zum Thema Stuttgart 21 oder beim EnBW-Deal.
Ich kann als früherer Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart und als jetziger Generalstaatsanwalt für Württemberg sehr gut beurteilen, dass wir eine Unabhängigkeit haben, wie ich sie früher für ausgeschlossen gehalten hätte. Da hat eine Entwicklung hin zu einer Freiheit für die Justiz stattgefunden, die ich sehr begrüße.

Das war früher also nicht immer so?
Sie wissen, dass es im Fall der ehemaligen Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck das große Problem gab, dass wir gegen die eigene Justizministerin ermitteln mussten, weil sie im Verdacht stand, Dienstgeheimnisse im Zusammenhang mit der Flowtex-Affäre ihrem damaligen Kabinettskollegen Döring verraten zu haben. Sie ist dafür später verurteilt worden. Ihr Nachfolger Ulrich Goll hat dann entschieden, dass es sogenannte Absichtsberichte der Ermittler an das Justizministerium nicht mehr gibt.

Der Justizminister erfährt also im Vorfeld nichts von Ermittlungen, auch nicht gegen Prominente?
Ja. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen. Vor gut einem Jahr gab Justizminister Stickelberger in Stuttgart eine Pressekonferenz, an der ich auch teilnahm. Im selben Moment fanden Durchsuchungen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner statt. Der Minister erfuhr es erst, als die Staatsanwälte schon vor Ort waren. Baden-Württemberg ist mit dieser Lösung bundesweit ein Vorbild. In anderen Bundesländern ist es üblich, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, das Justizministerium in bedeutsamen Verfahren über bevorstehende Durchsuchungsaktionen, aber auch andere Ermittlungsschritte zu informieren.

Nicht jedem in der Politik wird die Lösung in Baden-Württemberg gefallen.
Die Politiker haben aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren erkannt, dass wir nicht beeinflussbar sind. Die deutsche Staatsanwaltschaft ist anders als der amerikanische Ankläger zur Objektivität verpflichtet. Wir agieren wie ein Richter ohne Ansehen der Person und des Amts.

Wie schwer fällt Ihnen diese Unabhängigkeit, wenn über Monate wie beim Thema Stuttgart 21 der öffentliche Druck und die Erwartungshaltung wachsen, es müsse gegen die Verantwortlichen des Einsatzes vom 30. September 2010 im Schlossgarten ermittelt werden.
Wir spüren natürlich den Erwartungsdruck in der Öffentlichkeit und in einigen Medien, die versuchen, Ermittlungen regelrecht herbeizuschreiben. Aber das ist kein Kriterium für uns. Wir haben feste Regeln, dass wir nur dann ermitteln dürfen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Spekulationen und bloße Vermutungen sind kein Maßstab für uns, um aktiv zu werden. Das war beim Thema Stuttgart 21 so und ist jetzt auch beim Thema EnBW so. Deshalb haben wir uns etwa vor einem halben Jahr hier mit Kollegen der Staatsanwaltschaft Stuttgart beraten, wie wir mit dem Fall EnBW umgehen.

Und?
Neun Staatsanwälte haben sich die Köpfe heiß geredet, ob bereits ein Stadium erreicht wäre, bei dem ein Anfangsverdacht vorliegt. Aber wir waren einhellig der Meinung, dass das damals nicht ausreichte. Wir agieren nicht auf Pfiff und auch nicht, wenn irgendjemand meint, wir müssten eine vermeintliche Schweinerei aufdecken. Nachdem der Rechnungshof nun in seinem Prüfbericht Dinge aufgedeckt hat, die einen Anfangsverdacht gegen die Verantwortlichen um den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus begründen, haben wir die Ermittlungen aufgenommen.