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Die Bahn AG muss sich den Abbau der alten, zum Kopfbahnhof führenden Gleisanlagen genehmigen lassen. Sollte sich nach Inbetriebnahme des Stuttgart-21-Tiefbahnhofs oberirdisch für die alte Infrastruktur noch Bedarf ergeben, müsste sie in Teilen erhalten werden.

Stuttgart - Die Bahn AG muss sich den Abbau der alten, zum Kopfbahnhof führenden Gleisanlagen genehmigen lassen. Sollte sich nach Inbetriebnahme des Stuttgart-21-Tiefbahnhofs oberirdisch für die alte Infrastruktur noch Bedarf ergeben, müsste sie in Teilen erhalten werden. Zu diesem Schluss komme ein Gutachten des Passauer Rechtsprofessors Urs Kramer, sagt Eisenhart von Loeper als einer der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

Kramer gilt als Kapazität in Fragen des Eisenbahnrechts. Er hat das Gutachten im Auftrag der Landesregierung angefertigt. Die Expertise liege auch dem Bahn-Vorstand vor, sagt von Loeper. Den Bahn-Aufsichtsrat habe sie aber nicht erreicht.

Mehrere in der Stuttgarter Netz AG zusammengeschlossene Eisenbahn-Unternehmen bemühen sich, die weitere Nutzung von Teilen der alten Gleisanlagen zu sichern. Die Netz AG streitet deshalb vor dem Verwaltungsgericht. Die Bahn hat bisher auf ein förmliches Entwidmungsverfahren für die Gleise verzichtet. Der Konzern argumentierte, dass sich dieses mit der Baugenehmigung für Stuttgart 21 erledigt habe. Der Bahnhof werde nicht stillgelegt, sondern nur umgebaut.

Die Landeshauptstadt hat alle Gleisflächen 2001 für 460 Millionen Euro gekauft. Könnten die Flächen nicht bebaut werden, müsste die Bahn die Summe mit 5,5 Prozent Jahreszins zurückzahlen. Damit, schreibt das Aktionsbündnis in einem Brief an den Bahn-Aufsichtsrat, würden die Projektkosten für Stuttgart 21 auf sieben Milliarden Euro steigen.