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Stuttgart 21: BGH entscheidet über Abriss - Schienenkonzern versendet gegensätzliche Meldungen.

Stuttgart - Darf die Bahn Teile des Stuttgarter Hauptbahnhofs abreißen? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt eine Antwort gefunden – schweigt aber. Seit Dezember 2010 müssen sich die obersten Richter mit einer Beschwerde befassen, mit der Peter Dübbers, Enkel des Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz, den Abriss verhindern will. Er war im Oktober 2010 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unterlegen, das den Abriss befürwortet hatte.


Die Bahn und Dübbers, der sich seinen Streit bisher rund 100.000 Euro kosten ließ, haben elf Monate gespannt auf die Entscheidung gewartet. Lässt Karlsruhe die vom OLG verwehrte Revision gegen den Abriss zu, käme es zu einem öffentlichen Schlagabtausch. Die Bahn müsste wohl ihre Pläne, im Januar den Südflügel des Bahnhofs zu schleifen, zurückstellen. Die Abriss- und Bauverzögerung würde den Konzern viele Millionen Euro kosten.


Am Mittwoch haben sich die Richter des ersten Zivilsenats in Karlsruhe zusammengesetzt und einen Beschluss gefasst. Der ist noch geheim. Doch die Bahn schien kundig. Am Donnerstag um 17.05 Uhr erklärte sie ihren Sieg. Dübbers Revision werde nicht zugelassen. Um 17.10 Uhr meldete sie das glatte Gegenteil. Um 17.53 Uhr zog sie beide Depeschen zurück. Ein Computerfehler, entschuldigte ein Bahn-Sprecher die Verwirrung. Man wisse nichts. Nicht einmal, ob die Richter entschieden haben.


Haben sie aber. „Wir haben angefragt“, sagt Anwalt Rainer Hall für die Bahn. „Wir auch“, sagt Anwalt Siegfried Mennemeyer für Dübbers. Beide versichern, die Entscheidung nicht zu kennen. Gültig wird sie erst, wenn sie getippt und von den Richtern signiert ist. Man habe absolut keine Eile, sagt das Gericht. Tippen und unterschreiben, das dauere noch etwa zehn Tage.