Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf Foto: dpa

Seit 24. Juni verhandelt das Landgericht im sogenannten Wasserwerfer-Prozess gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Einer der Zeugen, der frühere Polizeipräsident Siegfried Stumpf, verweigerte die Aussage, weil gegen ihn in derselben Sache ermittelt wird.

Stuttgart - Seit 24. Juni verhandelt das Landgericht Stuttgart im sogenannten Wasserwerfer-Prozess gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die beiden Beamten waren am 30. September 2010 bei der Räumung des Baufelds für Stuttgart 21 im Schlossgarten als Einsatzleiter tätig und sollen mittelbar für die schweren Verletzungen von mehreren Demonstranten durch Wasserstöße verantwortlich sein. Der Mann, um den sich die meisten Verhandlungstage bisher gedreht haben, hatte allerdings nur einen Kurzauftritt: der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf, der am Mittwoch die Aussage verweigert hatte, weil gegen ihn in derselben Sache ermittelt wird.

Der jüngere der beiden Angeklagten zeiht seinen Ex-Chef der Lüge – was letztlich zu den Ermittlungen gegen Stumpf geführt hat. Stumpf soll bisher immer gesagt haben, er sei erst gegen 14.30 Uhr zu den Angeklagten im Schlossgarten gestoßen. Außerdem sei er vom Einsatz der Wasserwerfer überrascht worden. Gesehen habe er lediglich harmlosen Wasserregen. Der jüngere Angeklagte sagt dagegen, Stumpf sei kurz nach 14 Uhr bei ihm auf dem sogenannten Feldherrenhügel gewesen. „Und zu dieser Zeit wurden Wasserstöße abgegeben“, sagt der 42-jährige Polizeioberrat. Stumpf müsse das gesehen haben. Zudem lasse sich das mit Funksprüchen und Videosequenzen belegen.

Ein anderer Einsatzleiter hat als Zeuge ausgesagt, er habe Stumpf und den damaligen Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler auf dem Feldherrenhügel gesehen, als die Wasserwerfer im Einsatz gewesen seien. Stumpf sei „sprachlos“ gewesen, Häußler habe so etwas wie „entsetzlich“ gesagt.

Häußler ist am 29. Oktober als Zeuge geladen. Bereits am 22. Oktober soll Staatsanwalt Stefan Biehl als Zeuge aussagen. Er hatte Stumpf staatsanwaltlich vernommen. Vize-Polizeipräsident Norbert Walz ist ebenfalls für den 22. Oktober vorgesehen. Der Prozess ist bis 4. März 2015 terminiert.