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Start des Großeinsatzes fürBaumfällarbeiten im Schlossgarten ist für nächste Woche festgelegt.

Stuttgart - Bahn und Polizei haben sich nun doch auf einen Termin verständigt: Der Start des Großeinsatzes für die Baumfällarbeiten im Mittleren Schlossgarten ist für nächste Woche festgelegt. Für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sollen zur Vorbereitung der Bauarbeiten 176 Bäume gefällt oder versetzt werden. Seit vergangenen Freitag gibt es auch vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) grünes Licht. Bis zuletzt haben Bahn und Polizei aber mit dem Start des Einsatzes gerungen: Die Bahn hielt den Vorlauf der Polizei, die mehrere Tausend Beamte auch aus anderen Bundesländern zur Unterstützung anfordert und zur Vorbereitung über eine Woche veranschlagt, für zu lang. Doch früher geht nicht - es bleibt beim Polizeitermin.

Zwar verriet auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag den genauen Termin nicht, sondern erklärte nur, dass sich die Regierung mit der Bahn verständigt habe und der Polizeieinsatz vorbereitet werde. Doch der Zeitpunkt ist eher ein offenes Geheimnis. Die Stuttgarter Polizei muss bei der bundesweiten Rekrutierung von Einsatzkräften auch auf andere Ereignisse Rücksicht nehmen. So steht in Dresden der Gedenktag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg am Montag, 13. Februar, auf dem Programm. Dabei werden Ausschreitungen bei gleichzeitigen Neonazi-Aufmärschen und Antifa-Gegendemonstrationen befürchtet. Tausende Polizisten sollen für Sicherheit in Sachsen sorgen. Damit dürfte ein Polizeieinsatz frühestens am 15. Februar möglich sein.

Das Aktionsbündnis der Projektgegner reichte am Dienstag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Baumfällung ein. Mit dieser werde das Ergebnis der Stuttgart-21-Schlichtung unter Heiner Geißler ignoriert. Der Erhalt gesunder Bäume sei festgeschrieben worden, argumentiert das Bündnis, und legt eine aktuelle Einschätzung Geißlers vor. Die Vorbereitungen des Großeinsatzes gehen trotz des Eilantrags weiter. Dabei scheint die Polizei von der Einschätzung geleitet, dass das Ergebnis der Schlichtung nicht rechtsverbindlich ist.