Der Schwarze Donnerstag hat nicht nur die Justiz beschäftigt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Kaum ein Fall hat die Justiz in Baden-Württemberg so beschäftigt, wie die Geschehnisse um den Schwarzen Donnerstag am 30. September 2010. Eine Chronik des Wandels.

Stuttgart - Kaum ein Fall hat die Justiz in Baden-Württemberg so beschäftigt wie die Geschehnisse um den Schwarzen Donnerstagam 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten – mit weit über 200 Verfahren. Anfangs mussten sich vorrangig die S-21-Gegner verantworten – dann schlug die Schuldfrage immer mehr auf die Behörden zurück. Eine Chronik des Wandels.

Am 4. Oktober 2010 erstattet ein Schorndorfer Anwalt Strafanzeige gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen Körperverletzung im Amt.

Am 16. Dezember 2011 wird das Ermittlungsverfahren gegen Stumpf eingestellt. Ein Fehlverhalten einzelner Beamter, so die Staatsanwaltschaft, könne „nicht dem Präsidenten zugerechnet werden“.

Am 27. März 2013 nimmt die Affäre um den Wasserwerfer-Einsatz Fahrt auf. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die beiden Polizei-Abschnittsleiter. Gegen die Staffelführer, Kommandanten und Rohrführer der Wasserwerfer werden Strafbefehle bis zu sieben Monate Haft auf Bewährung verhängt. Sechs weitere Verfahren werden eingestellt.

Am 24. Juni 2014 eröffnet die 18. Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen die 41 und 48 Jahre alten Polizeiführer.

Am 14. Juli 2014 wird vor Gericht deutlich, dass Ex-Präsident Stumpf, seit 2011 im vorgezogenen Ruhestand, die folgenschweren Wasserstöße im Park doch beobachtet haben musste. Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Stumpf.

Am 26. November 2014 stellt das Landgericht das Verfahren gegen die beiden Polizeiführer ein – wegen geringer Schuld. Sie zahlen eine Geldauflage von 3000 Euro.

A m 4. März 2015 ergeht ein Strafbefehl des Amtsgerichts an den Ex-Polizeipräsidenten. Die Strafe ist deutlich: 120 Tagessätze à 130 Euro, also 15 600 Euro, soll Stumpf zahlen – wegen Körperverletzung im Amt. Er ist damit vorbestraft.

Am 18. März 2015 lässt Stumpf erklären, dass er keinen Einspruch einlegt.

Am 18. November 2015 liegt die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes endgültig in Trümmern. Die Fünfte Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts stellt im Sinne von sechs Verletzten fest, dass die „polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren“. Die Proteste im Park seien eine „verfassungsrechtlich geschützte Versammlung“ gewesen.