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Vorschlag von Staatsrätin Erler - Experten warnen vor unverbindlicher Bürgerbeteiligung.

Stuttgart/Berlin - Die Landesregierung will eine zweite Schlichtung zu der offenen Stuttgart-21- Planung auf den Fildern. Das soll für mehr Mitsprache der Bürger, mehr Transparenz und eine Verbesserung der Bahn-Pläne sorgen. Die ehrgeizige Bürgerbeteiligung hat aber auch Schwachstellen.

Die grün-rote Landesregierung will die Planungen der Deutschen Bahn für den Abschnitt 1.3 auf den Fildern einem "Fakten-/Variantencheck" unterwerfen. So steht es in einem Diskussionspapier von Staatsrätin Gisela Erler (Grüne), das unserer Zeitung vorliegt.

Eine aktuelle Stellungnahme lehnt die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ab. "Zu den aktuellen Planungen können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden", teilt das Staatsministerium mit. Auch vom Verkehrsministerium, das bei dem Grünen-Vorzeigeprojekt formal die Federführung hat, gibt es keine weiterführende Auskunft. Ebenso schweigsam verhält sich die Bahn. Im Konzern hat man zum Erler-Vorstoß noch "keine Meinung".

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen "Empfehlungen" sein

Dabei bietet das Papier der Stabsstelle der Staatsrätin genug Diskussionsstoff. Erler schlägt vor, die komplette Planung der Bahn zum Abschnitt 1.3 zwischen Fasanenhof und Flughafen in "mindestens drei Sitzungen" einem "Bürgerbeteiligungsverfahren" zu unterwerfen. Ein "Faktencheck" sei dabei zu wenig, warnen die Autoren: "Die Erwartungen an die Bahn und die neue Landesregierung sind so hoch, dass eine reine Information als Versagen wahrgenommen werden würde."

Die Bürgerbeteiligung soll sich laut Stabsstelle "an der Schlichtung orientieren" und sich nicht nur mit den Plänen der Bahn, sondern "mit allen zielführenden Varianten" beschäftigen. Nur die Nicht-Realisierung von S21 soll bei der Debatte außen vor bleiben. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen "Empfehlungen" sein, die von den Projektpartnern Land, Stadt, Region und Bahn im Anschluss gemeinsam bewertet und beschlossen - oder verworfen - werden.

Für alternative Trasse müssten Höfe weichen

Um genug Zeit zu bekommen für die zweite S-21-Schlichtung, soll das laufende Planfeststellungsverfahren - in dem die Bahn die abschließende Baugenehmigung anstrebt - nach dem Willen der Stabsstelle Erler "ausgesetzt" werden. Das wäre ungewöhnlich, aber machbar, meinen Rechtsexperten. Namentlich zitieren lassen sie sich nicht - Streit mit der Regierung will keiner.

"Auf keinen Fall kann man in einer Bürgerbeteiligung eine bestimmte Planungsvariante festlegen", warnt ein Fachanwalt. Es sei zwar "nicht unüblich", dass die Bahn die eigenen Pläne und Varianten durch sogenannte Bürgervarianten ergänze. Doch die Aufgabe, am Ende eine Variante auszuwählen und zu genehmigen, sei ausschließliche Kompetenz des Eisenbahn-Bundesamts. Die unabhängige Behörde in Bonn soll gewährleisten, dass die Interessen aller Beteiligten gleich berücksichtigt werden.

Frühere Öffentlichkeitsbeteiligung

"Vor allem, wo es um Eingriffe in die Natur oder fremdes Eigentum geht, muss das Verfahren absolut rechtens sein", betont der Rechtsanwalt. Eine von der SPD präsentierte alternative Trasse auf den Fildern könnte zum Beispiel bedeuten, dass einige Bauern ihre Höfe aufgeben müssten. Eine derartige Weichenstellung könne aber nicht auf Grundlage einer Bürgerbeteiligung erfolgen, die keine eigene, verbindliche rechtliche Wirkung habe, warnt er.

Nicht nur in Stuttgart, auch in Berlin wird der Erler-Vorstoß mit Argusaugen beobachtet. Das hat mit S21 zu tun, aber auch mit politischem Wettbewerb. "Ich sollte als Politiker dem Bürger keine Zusagen machen, die ich im Anschluss im regulären Planfeststellungsverfahren nicht halten kann", heißt es im CSU-geführten Bundesverkehrsministerium. Verkehrsminister Peter Ramsauer sieht im derzeitigen Planfeststellungsverfahren - in dem die öffentliche Anhörung zentraler Bestandteil ist - genügend Optimierungschancen. Am 4.Mai will der Minister ein Handbuch zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vorstellen.

Das CDU-geführte Bundesinnenministerium setzt bei Großprojekten stattdessen auf eine "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung", und zwar bereits vor der förmlichen Antragstellung. Der Beschluss des CDU-FDP-Kabinetts dazu wird demnächst erwartet. Eine "Verbindlichkeit" könnten Ergebnisse aus solchen Beteiligungsverfahren aber kaum erreichen, heißt es im Ministerium. Die Verwaltung sei an das Gesetz gebunden, habe auch das Allgemeinwohl zu berücksichtigen und könne deshalb "nicht frei" über die Genehmigung der Pläne entscheiden.