Ministerpräsident Wienfried Kretschmann will einen Aufschub für die Zahlungen des Landes an die Bahn. Foto: dpa

Fällige Rate von 50 Millionen Euro ist strittig – Grüne wollen Verfassungsfrage klären.

Stuttgart - Das Land muss in diesem Jahr rund 50 Millionen Euro für den Bau von Stuttgart 21 bezahlen. So steht es in dem mit der Bahn 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag. Das Geld soll am 31. August fließen. Doch die neue grün-rote Landesregierung hat die Zahlung ausgesetzt. Die Stadt hat ihre 3,156 Millionen Euro dagegen überwiesen.

 

"Es gibt aktuell Forderungen der Bahn an uns. Wir haben unsere Überweisungen gestoppt und prüfen, ob wir überhaupt zahlen müssen", sagt ein Regierungssprecher auf Anfrage. Die frühere CDU-FDP-Landesregierung habe 2009 und 2010 insgesamt 80 Millionen Euro an Forderungen für den Tiefbahnhof und die Tunnelstrecken beglichen.

Das Land kann sich nicht selbst verklagen

Der Zahlungsstopp könnte Thema des Stuttgart-21-Lenkungskreistreffens werden. Bahn-Chef Rüdiger Grube, die Spitzenvertreter des Landes, der Stadt, Region und des Bundes wollen sich in den nächsten Wochen besprechen. Geredet werden soll auch über den geplanten Abriss des Bahnhof-Südflügels. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) fordert einen Aufschub mindestens bis zur versprochenen Volksabstimmung über das Projekt. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verlangt von der DB neueste Kalkulationen. Die maximal finanzierten 4,5 Milliarden Euro Baukosten, mutmaßt Hermann, würden überschritten.

Der Oppositionspolitiker Kretschmann hatte im November 2010 erklärt, dass er als Ministerpräsident Zahlungen an die Bahn "sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen" werde. Er stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Berliner Professors Hans Meyer. Die Mitfinanzierung von Stuttgart 21 und der Strecke Wendlingen-Ulm (2,9 Milliarden Euro, Landesanteil: 950 Millionen) durch das Land sei verfassungswidrig, stellte Meyer fest. Rechtlich klären lassen kann die Regierung die These nicht, das Land kann sich nicht selbst verklagen. Dazu bräuchte es ein anderes Bundesland oder ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags. Dort stellen die Grünen nur 68 der 620 Volksvertreter. Die Ökopartei scheint im zähen Streit mit der Bahn eine neue Variante zu erwägen. Zahlt das Land nicht, müsste Grube das Geld einklagen. Dabei könnte vor Gericht auch geklärt werden, ob die Finanzierung gegen das Grundgesetz verstößt.