Im November wird wohl über Stuttgart 21 abgestimmt. Foto: dpa-Zentralbild

Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wird so viel kosten wie eine reguläre Landtagswahl.

Stuttgart - Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wird mindestens soviel kosten wie eine reguläre Landtagswahl. Und die Kosten für Einsprüche gegen das Ergebnis muss der Steuerzahler auch noch tragen.

Die für 27. November geplante Volksabstimmung zu Stuttgart 21 steht nicht nur politisch, sondern auch wegen der Kosten und des Zeitplans in der Kritik. "Unsere Mitglieder teilen uns mit: Es wird sehr knapp", sagte Norbert Brugger vom baden-württembergischen Städtetag mit Blick auf den hohen Organisationsaufwand. Zwar läuft die Abstimmung ähnlich wie eine Landtagwahl ab. Die gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 1984 gilt jedoch als reformbedürftig. So müssen die Gemeinden wieder Umschläge besorgen, obwohl sie bei Landtagswahlen längst abgeschafft sind. Seit den 70er Jahren hat es im Südwesten keine Volksabstimmung mehr gegeben. Trotz Zeitdrucks ist der 27. November aber so gut wie sicher. "Ich habe bisher von keiner Gemeinde gehört, dass es überhaupt nicht geht", sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich unserer Zeitung. Auch beim Städtetag heißt es: "Nach Lage der Dinge werden wir uns nicht gegen den 27. November wenden."

Land muss die Kosten für Einsprüche übernehmen

Kritik am Zeitplan für die Abstimmung wurde am Montag erneut von politischer Seite laut. "Die neue Landesregierung hat es mit der Festsetzung eines Wahltermins erschreckend eilig", sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Der Bürger könne so nicht ausreichend über die Kosten aufgeklärt werden, die der Ausstieg aus Stuttgart 21 bewirke. Auch CDU-Fraktionschef Peter Hauk sagte: "Für ein Gesetz, mit dem man verfassungsrechtliches Neuland betritt, ist dieses Tempo sehr gewagt."

Das Innenministerium bezifferte unterdessen die Kosten für die Abstimmung auf 8,2 Millionen Euro - so viel wie für eine Landtagswahl. Das Land muss außerdem die Kosten für Einsprüche übernehmen, die jeder Bürger binnen vier Wochen beim Staatsgerichtshof gegen das Abstimmungsergebnis einlegen kann. Hauk hält die veranschlagten Kosten für die Abstimmung deshalb "maßlos untertrieben.