Um die Finanzierung der Mehrkosten für die S-21-Baustelle gibt es einen von der Bahn AG begonnenen Rechtsstreit. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Projektpartner von Stuttgart 21 wappnen sich gegen den Prozess, den die Bahn AG gegen sie wegen der Finanzierung anstrengt.

Stuttgart - Der Streit um die weitere Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 soll keinen Keil zwischen Land, Stadt und Region Stuttgart und den Flughafen treiben. Die Bahn hatte gegen die Projektpartner Ende 2016 Klage eingereicht. Das Unternehmen will vor Gericht durchsetzen, dass die Partner sich an den bisher festgestellten bis zu zwei Milliarden Euro Mehrkosten beteiligen. Die Bahn interpretiert den S-21-Finanzierungsvertrag entsprechend. Bei den Partnern selbst könnte ein für sie negatives Urteil wechselseitige Ansprüche auslösen. Damit diese nicht vorbeugend schon heute gestellt werden müssen, sie aber auch nicht verjähren, beschließt der Gemeinderat an diesem Donnerstag eine so genannte Verjährungshemmung. Damit wird vereinbart, dass die Partner bis zum 1. August 2020 keine gegenseitigen Ansprüche geltend machen, sondern das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im von der Bahn angestrengten Prozess abwarten.

Der Verband Region Stuttgart hatte dieses Vorgehen vergangene Woche beschlossen, die Flughafengesellschaft – das Unternehmen gehört Land und Stadt – wird dies ebenfalls tun. „Es ist sinnvoll, wenn alle von der Bahn AG Beklagten gleichgerichtet vorgehen und sich nicht in Einzelinteressen auflösen“, sagt Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) am Mittwoch im Verwaltungsausschuss. Die von der Bahn formulierten Ansprüche gegen die Stadt entbehrten „jedweder rechtlichen Grundlage“. Bis zum 15. Oktober 2017 will die Stadt eine Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht abgeben. Die Gerichts- und Anwaltskosten einer Instanz belaufen sich laut Stadt auf annähernd eine Million Euro.