Der oberirdische Teil des neuen Bahnhofs am Flughafen und an der Messe nimmt langsam Formen an. Foto: Imago/Arnulf /Hettrich

Der Flughafen Stuttgart und die Projektgesellschaft Neue Messe haben gegen eine Stuttgart-21-Genehmigung in ihrem Umfeld geklagt. Zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kommt es gleichwohl nicht.

Die Auseinandersetzung über Fragen der Stuttgart-21-Genehmigung auf den Fildern wird nun doch nicht vor Gericht ausgefochten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Verhandlung über die Klagen der Flughafengesellschaft und der Projektgesellschaft Neue Messe (Az.: 5 S 819/22 und 5 S 820/22), die am 15. Mai hätte stattfinden sollen, aufgehoben, „weil sich die Beteiligten in vollem Umfang außergerichtlich geeinigt haben“, erklärt eine VGH-Sprecherin auf Anfrage.

 

Kläger gehören der öffentlichen Hand

Die beiden Unternehmen, die dem Land und der Stadt Stuttgart – im Fall der Messe auch zu einem kleinen Teil der Region – gehören, wandten sich gegen die Baugenehmigung in dem Abschnitt, in dem unter anderem der neue Fern- und Regionalbahnhof unter dem Messe-Vorplatz entstehen soll. Die Projektgesellschaft hatte laut Gericht beanstandet, dieser sogenannte Planfeststellungsbeschluss „beeinträchtige in rechtswidriger Weise auch die bestehende Landesmesse und deren Betrieb“.

Die Betreibergesellschaft des Manfred-Rommel-Flughafens wiederum bemängelte an der Baugenehmigung die „enteignende Vorwirkung im Hinblick auf Flächen des Zentralen Eingangs zum Empfangsgebäude“. Eine nachträgliche Änderung des Beschlusses weiche zudem „in Bezug auf die Ausweisung von Langzeit- und P+R-Parkplätzen in rechtswidriger Weise von dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss“ ab.

Genehmigungsbehörde hat keine Einwände

Die Klage richtete sich nicht gegen die Deutsche Bahn sondern gegen die Bundesrepublik. Denn die Bundesbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hatte die entsprechenden Baugenehmigungen erlassen. Dort bestätigt man, dass die Kläger und die Bahn „über die strittigen Punkte eine Einigung erzielt haben. Als Planfeststellungsbehörde hat das Eba gegen den Inhalt der Vereinbarung keine Einwände“.

Auch beim Flughafen und bei der Landesmesse versucht man, den Konflikt zu entschärfen. „Ziel dieses Verfahren war nie die prinzipielle Anfechtung der Baugenehmigung auf dem Campus Messe und Flughafen, sondern die erforderliche Klärung baulicher Detailfragen“, erklärt eine Sprecherin der Messegesellschaft. Dazu zählten aus Sicht der Messe „Dienstbarkeiten oder Kompensationsmaßnahmen, zu denen bei den Partnern einst unterschiedliche Auffassungen bestanden“. Nahezu wortgleich äußert sich eine Sprecherin des Flughafens. Man habe „zur Fristwahrung zunächst Klage eingereicht, mittlerweile konnte aber in allen Detailfragen Einigung erzielt werden“.

Die Projektpartner von Stuttgart 21 sprechen davon, durch das Projekt am Flughafen und an der Messe eine Verkehrsdrehscheibe schaffen zu wollen. Das Areal ist bereits ans S-Bahn- und Stadtbahnnetz angeschlossen. Fern- und Regionalbusse halten am Stuttgart Airport Busterminal (SAB). Autobahn und Bundesstraße sind in Hörweite. Am neuen zweigleisigen Tiefbahnhof, der frühestens Ende 2026 in Betrieb gehen wird, sollen vor allem Regionalzüge aus verschiedenen Landesteilen Halt machen.