Unterqueren viele Häuser: Die Stuttgart-21-Tunnel Foto: Leif Piechowski

Die Vorschläge der Bahn zur Haftung bei Gebäudeschäden beim Projekt Stuttgart 21 werden von den organisierten Eigentümern nicht angenommen.

Stuttgart - Die Vorschläge der Bahn zur Haftung bei Gebäudeschäden beim Projekt Stuttgart 21 werden von den organisierten Eigentümern nicht angenommen. Die Netzwerke 21 hätten ihre Gespräche mit der Bahn abgebrochen, sagte deren Vertreter Frank Schweizer den Stuttgarter Nachrichten. Die Bahn habe bei Haftungsfragen kaum Entgegenkommen gezeigt.

 

Beim Tiefbahnhof-Projekt werden 60 Kilometer Tunnel gegraben. Die Bahn hatte zuletzt laut Schweizer eine sogenannte Beweislastumkehr für den Fall angeboten, dass der Tunnel in weniger als 30 Meter Tiefe unter einem Gebäude liegt oder die aktuellen Arbeiten vor oder nach der Unterquerung 30 Meter vom Haus entfernt sind.

Nur dann sei die Bahn in der Pflicht nachzuweisen, dass ihre Arbeiten nicht die Ursache für den Schaden sind. In allen anderen Fällen müssten die Eigentümer der Bahn ein Verschulden nachweisen. Die Vorschläge seien „unzureichend und inakzeptabel“, weil Schäden noch lange nach dem Bau auftreten könnten. Die Gespräche seien gescheitert, sagte Schweizer.

Beim Tunnelbau gehe es ausschließlich um Risiken, die die Bahn verursache und auch zu verantworten habe. Man hoffe nun, „von den politischen Verantwortlichen vor größerem Schaden bewahrt zu werden“.