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Das juristische Tauziehen um einen Bürgerentscheid über Stuttgart21 ist beendet: Die Projektgegner werden das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mehr anfechten.

Stuttgart - Das juristische Tauziehen um einen Bürgerentscheid über Stuttgart21 ist beendet: Die Projektgegner werden das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mehr anfechten, erklärte Stadtrat Gangolf Stocker (SÖS) am Mittwoch. Der Kampf gegen das Bahnprojekt soll aber weitergehen.

Die Initiatoren, die seit 2007 einen Bürgerentscheid über Stuttgart21 erreichen wollten, werden "keine weiteren rechtlichen Schritte" einleiten, um das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) noch zu ändern. "Die juristische Auseinandersetzung ist zu Ende", erklärte Gangolf Stocker am Mittwoch.

Das VG hatte am 17.Juni 2009 nach mündlicher Verhandlung die Klage von Stocker auf Zulassung des Bürgerbegehrens von 2007 abgewiesen und damit einer Entscheidung der Stadt Stuttgart recht gegeben. Die Kommune hatte das Bürgerbegehren, für das 2007 über 61.000 gültige Unterschriften abgegeben worden waren, Anfang 2008 abgelehnt (siehe Hintergrund).

In ihrem 41-seitigen Urteil hatten die Richter auch festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Berufung nicht vorliegen. Dagegen hätte Stocker innerhalb eines Monats beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Beschwerde einlegen können. Indem Stocker auf die Beschwerde verzichtet - laut eigenen Angaben "in Abstimmung" mit Werner Wölfle, Fraktionschef der Grünen im Gemeinderat, und den weiteren Initiatoren des Bürgerbegehrens - ist die juristische Akte Bürgerentscheid geschlossen.

"Gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids durch die Stadt hatten wir damals Klage einreichen müssen, das hätte sonst niemand verstanden", rekapituliert Stocker die fast zweijährige Auseinandersetzung. Das Ende freilich sei "wie erwartet" ausgefallen. Die zugrunde liegende Gemeindeordnung im Land verspreche zwar direkte Demokratie, doch sie sei "nicht so gemeint", kritisiert Stocker die Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Er kommt zu dem Schluss: "Baden-Württemberg ist demokratisch Sibirien."

Auf das Wort von Sibirien gibt es am Mittwoch eine prompte Antwort. "Herr Stocker ist ein schlechter Verlierer und stellt sich mit seinen Äußerungen ins demokratische Abseits", sagt Alice Loyson-Siemering, Pressesprecherin im Stuttgarter Innenministerium. Offenkundig sei Stocker nicht bereit, die unter demokratischen Bedingungen zustande gekommene Gemeindeordnung zu akzeptieren. Außerdem, heißt es im Ministerium, hätten die VG-Richter lediglich über ein Bürgerbegehren zu Stuttgart21 geurteilt und nicht über die Bürgerbeteiligung im Allgemeinen.

OB Wolfgang Schuster betont am Mittwoch, dass weder er noch der Gemeinderat den Bürgerentscheid politisch verhindern wollten. Vielmehr habe man ihn "aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht zulassen können". Dies habe auch das Verwaltungsgericht "eindeutig so gesehen", betont Schuster: "Diese Entscheidung sollte jeder demokratisch denkende Bürger akzeptieren." Für den OB ist es jetzt "an der Zeit, den Blick konstruktiv nach vorne zu richten", schließlich biete das Bahnprojekt "einzigartige Chancen für Stuttgart".

Das sieht Stocker nach wie vor anders. Man werde vor allem "mit vielen außerparlamentarischen Aktionen" den Protest gegen Stuttgart21 fortsetzen. Nächstes Ziel sei die Bundestagswahl: Der Wähler könne den Parteien, die Stuttgart21 befürworten, seine Stimme versagen, sagt Stocker. Am 12. und 13. September sollen dafür 300.000 Protestpostkarten an die Stuttgarter Haushalte verteilt werden, kündigt er an.