Die Initiative „Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg sieht in Volksentscheiden, wie bei dem Bahnprojekt Stuttgart 21, keine unumkehrbare Bindungswirkung für die Landesregierung Foto: dpa

Der Volksentscheid zum Bahnprojekt Stuttgart 21 muss nach der Initiative „Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg nicht bindend sein – vor allem da es zu erheblichen Kostensteigerungen kam.

Stuttgart - Ein Volksentscheid hat nach Ansicht der Initiative „Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg keine unumkehrbare Bindungswirkung für die Landesregierung. Wenn wie beim Bahnprojekt Stuttgart 21 erhebliche Kostensteigerungen auftreten, könne das Ergebnis abgeändert werden, schreibt Landesgeschäftsführerin Sarah Händel in einer Mitteilung vom Donnerstag. So sei es in der Schweiz üblich, bei steigendem Finanzbedarf die Bevölkerung noch einmal zu befragen.

Anlass ist die Berufung von Politikern auf den baden-württembergischen Volksentscheid von 2011, bei dem 59 Prozent der Wähler gegen einen Ausstieg aus der Landesfinanzierung von Stuttgart 21 gestimmt hatten. Bei Baubeginn wurden die Kosten auf vier Milliarden Euro geschätzt, inzwischen ist von zehn Milliarden und mehr die Rede.

Bürger sollten bei einem Volksentscheid über größere Summen abstimmen

Eine Volksabstimmung könne nicht vorgeschoben werden, um den Weiterbau immer wieder als alternativlos darzustellen, betonte Händel. Bei erheblichen Kostensteigerungen oder plötzlichen Einbußen im Budget müsse es die Möglichkeit der Änderung eines Volksentscheids geben.

Im Blick auf das von der Landes-SPD angestrengte Volksbegehren „Gebührenfreie Kitas“ schreibt Händel, es sei „durchaus vertretbar, wenn Bürger bei einem Volksentscheid über größere Summen abstimmen. Sollte sich danach eine untragbare Schieflage ergeben, bleibt der Gesetzgeber zu jeder Zeit handlungsfähig.“

Die Geschäftsführerin verweist auf Studien aus der Schweiz, wonach in den Kantonen, in denen die Bürger häufiger über Finanzthemen abstimmen, die öffentlichen Haushalte weniger verschuldet seien. In Baden-Württemberg habe auf kommunaler Ebene ein Bürgerentscheid für den Gemeinderat eine Bindungswirkung von drei Jahren.