Ingenieure klagen wegen rostiger Rohre bei den Bauarbeiten beim Grundwassermanagement.  

Stuttgart - Sommerferien, Pause, Durchatmen. Das gilt für viele. Nur die Gegner des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 gönnen sich keine Atempause. Ihr Protest geht weiter.

Recht und Gesetz - dieses Thema beschäftigt  den Fahrgastverband Pro Bahn. Konkret geht es um das Gesetz der grün-roten Landesregierung zum Ausstieg aus dem Bahnvorhaben Stuttgart 21. Dies müsse aus Sicht des Fahrgastverbands juristisch wasserdichter werden. Deshalb müsse das Land nicht nur Kündigungs-, sondern auch Rücktrittsrechte vom Finanzierungsvertrag zum Bauvorhaben geltend machen. Da sich durch den Geißler'schen Vorschlag eines kombinierten Kopf- und Tiefbahnhofs die Geschäftsgrundlage geändert habe, könne auch das Rücktrittsrecht angewandt werden. "Damit könnte viel flexibler auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden", sagte Landeschef Stefan Buhl.

Pro Bahn sieht im Geißler'schen Vorschlag große Chancen für den Ballungsraum Stuttgart, für Baden-Württemberg und das gesamte deutsche Schienennetz. Durch die prognostizierten Kosten von maximal drei Milliarden Euro könnten die eingesparten Gelder an anderen wichtigen Stellen im Netz investiert werden. Das Gesetz sollte so formuliert sein, dass es einen Rahmen für solche einvernehmliche Lösungen bietet.

Nach Prognose von Pro Bahn, der sich in der Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung als erster Verband öffentlich äußert, wird ein Gericht über das Gesetz entscheiden. Entgegen der Auffassung etwa der kommunalen Spitzenverbände und der FDP hält Pro Bahn den Gesetzentwurf für verfassungsgemäß. So bestehe eine Beobachtungspflicht des Gesetzgebers, also des Landtags, im Hinblick auf einen verantwortlichen Umgang der Landesregierung mit Steuerzahlermitteln. Überdies handele es sich bei dem Gesetzentwurf nicht um ein unzulässiges Einzelfallgesetz, weil es nicht in die Grundrechte anderer - etwa der Bahn - eingreife. Unterdessen haben die Stuttgart-21-Gegner beim Bonner Eisenbahnbundesamt, der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für das Projekt, Beschwerde eingelegt. Grund: Beim Grundwassermanagement wird nach Angaben der Ingenieure gegen das 4,1 Milliarden Euro teure Projekt mit rostenden Stahlrohren gearbeitet - obwohl der Rost nicht grundwasserverträglich sei. Der Einsatz solcher Rohre sei im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich untersagt.

"Am 27. Mai hat der Bahn-Konzernbevollmächtigte für S 21, Eckart Fricke, im Rathaus erklärt, ein innerer Korrosionsschutz für die Rohre sei selbstverständlich vorgesehen", sagt Hans Heydemann von den Ingenieuren gegen S 21. "Das war eine dreiste Lüge: Schon nach wenigen Tagen unter freiem Himmel rosten die Rohre innen."