Die Deutsche Bahn benötigt im Zuge des Projekts Stuttgart 21 auch Grundstücke von Grundeigentümern als Baustellenfläche oder plant, diese zu untertunneln. Foto: Peter-Michael Petsch

Eigentümerlobby beklagt, dass Absprachen gebrochen und Chancen versäumt wurden.

Stuttgart - Der Haus- und Grundbesitzerverein reagiert empört auf die Absicht der Deutschen Bahn, diese Woche Einverständniserklärungen an 500 Grundeigentümer zu verschicken. Der Verkehrskonzern benötigt deren Grundstücke im Zuge des Projekts Stuttgart 21 als Baustellenfläche oder plant, diese zu untertunneln. Über Entschädigungen will die Bahn erst später verhandeln.

„Wir raten unseren Mitgliedern davon ab, diese Erklärungen zu unterschreiben“, sagt Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart, und vermutet, dass die Bahn Entschädigung und Einverständnis entkoppeln will. Der Bahn wirft er vor, sich nicht an Absprachen zu halten. Obwohl es abgemacht war, sei Haus und Grund die Einverständniserklärung weder zur Kenntnisnahme noch zur Feinabstimmung vorgelegt worden.

Gutachten zur Höhe möglicher Entschädigungen in Auftrag gegeben

Laut Haus und Grund hat die Bahn auf Anregung des Vereins ein Gutachten zur Höhe möglicher Entschädigungen in Auftrag gegeben, weil wegen der Hanglage Stuttgarts andere Summen anfallen könnten als etwa beim S-Bahn-Bau in München mit seinem weitgehend ebenerdigen Stadtgebiet. „Dieses Gutachten soll Ende Mai vorliegen. Vorher macht es keinen Sin, an die Eigentümer heranzutreten“, sagt Wecker.

Entschädigungen bei der Untertunnelung von Grundeigentum sind fällig, weil die Bahn zum einen bei einer Untertunnelung mit im Grundbuch vermerkt werden muss, denn das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich rechtlich von der Erdoberfläche bis zum Erdmittelpunkt.

Außerdem kann ein Grundstück zum Beispiel dadurch an Wert verlieren, dass wegen des Tunnels keine Tiefgarage mehr gebaut werden kann oder nach Gebäudeabrissen Neubauten möglicherweise andere Fundamente benötigen. „Unser Infoabend im Februar hat gezeigt, wie groß der Wissensbedarf der Betroffenen ist. Wir haben der Bahn sogar angeboten, in unserer Mitgliederzeitschrift kostenlos über die Einverständniserklärungen zu informieren. Diese Chance wurde durch das Vorpreschen vertan“, sagt Wecker. Haus und Grund bietet betroffenen Mitgliedern kostenlose Beratung an.

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