Laut Gutachten des Umweltministeriums muss neues Verfahren eingeleitet werden.

Stuttgart - Beim umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 muss laut einem Gutachten ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Das erneute Aufrollen werde nötig, weil die Bahn beantragt hatte, während der siebenjährigen Bauzeit die Grundwasserentnahme auf 6,8 Millionen Kubikmeter zu erhöhen und ursprünglich nur drei Millionen Kubikmeter Wasser beantragt und genehmigt bekommen hatte. Die Bahn bezeichnete das Gutachten in einer Stellungnahme am Freitag für „nicht haltbar“.

„Das Ganze ist ein durchsichtiger Versuch, mit einem offenkundigen Gefälligkeitsgutachten das Vorhaben und die geplanten weiteren Baumaßnahmen infrage zu stellen“, erklärte Projektsprecher Wolfgang Dietrich in Stuttgart. Nötig sei lediglich ein bereits beantragtes wasserrechtliches Änderungsverfahren.

Nun liegt es am Eisenbahnbundesamt

In der am Freitag veröffentlichten Expertise im Auftrag des Umweltministeriums fordern drei Berliner Gutachter weiter, auch mit Blick auf die Heilquellen in der Nähe Stuttgarts ein neues Verfahren einzuleiten. Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) hatte eine Gefährdung dieser Quellen stets als „absolutes K.O.-Kriterium für Stuttgart 21“ bezeichnet.

Nach Angaben des Umweltministeriums liege es nun an der genehmigenden Behörde - dem Eisenbahnbundesamt - das Gutachten zu prüfen. Sollte ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, könnte dies eine jahrelange Verzögerung des Baus nach sich ziehen.