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Gericht hat die Entscheidung über Betretungsverbot des Schlossgartens verschoben.

Stuttgart -  Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die für Dienstag erwartete Entscheidung über das von der Stadt verfügte Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Mittleren Schlossgarten um einen Tag verschoben. Weil die Beteiligten noch kurzfristig Schriftsätze eingereicht haben, will das Gericht sein Urteil nun an diesem Mittwoch verkünden.

Die Stadt hatte kurz vor Weihnachten im Amtsblatt eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie besagte ursprünglich, dass das illegale Zeltlager im Schlossgarten bis 12. Januar hätte geräumt sein müssen. Diese Frist ist ausgesetzt worden, weil die Bahn bisher noch keine Genehmigung für Baumfällarbeiten im Schlossgarten für das Projekt Stuttgart 21 erhalten hat. Das Aufenthalts- und Betretungsverbot, das die Arbeiten erleichtern soll, tritt deshalb jetzt automatisch mit Beginn eines Polizeieinsatzes im Park in Kraft. Gegen die städtische Verfügung hatte es drei Eilanträge gegeben, über die nun vom Verwaltungsgericht entschieden werden muss.

Das Aufenthalts- und Betretungsverbot umfasst einen kleinen Bereich des Mittleren Schlossgartens zwischen dem Biergarten, der Wullestaffel und dem Abgang zur Klettpassage. Sobald dort ein Polizeieinsatz angekündigt ist oder beginnt, müssen alle Menschen das Areal "unverzüglich verlassen". Ausnahmeregelungen gelten für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, berechtigte Beamte von Stadt und Land sowie für die Bauarbeiter, die im Park das Baufeld für den Tiefbahnhof einrichten sollen. Einige der Projektgegner, die teils seit über einem Jahr im Schlossgarten campieren, haben bereits angekündigt, das Verbot zu ignorieren.