Wie sicher sind die Stuttgart-21-Tunnel? Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ist der Brandschutz in den Tunneln von Stuttgart 21 ausreichend und entspricht er dem Stand der Technik und den Vorgaben? Ein Gericht befasst sich gleich mit zwei Klagen zu diesem Thema.

Wenn die Voraussagen der Deutschen Bahn zutreffend sind, fahren in knapp 25 Monaten die ersten Züge durch den neuen Stuttgarter Bahnhof und die rund 60 Kilometer Tunnelstrecke, die im Zuge von Stuttgart 21 im Talkessel und auf den Fildern entstanden sind. Setzt sich die Sichtweise der Projektkritiker durch, wird es dazu nicht kommen. Sie sehen das Vorhaben nun „vor einer entscheidenden Hürde“ angekommen. Einmal mehr beschäftigt das Projekt die Gerichte und einmal mehr geht es dabei um die Frage, ob beim Bau allen Vorgaben des Brandschutzes Rechnung getragen worden ist.

 

Vergleiche mit dem Großflughafen BER

„Wird Stuttgart 21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern?“, fragt das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 vor den beiden Verhandlungen am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Das höchste Verwaltungsgericht im Land verhandelt zwei Klagen (Az.: 5 S 1693/21 und 5 S 1972/21), die von der Schutzgemeinschaft Filder und einigen Privatpersonen eingereicht wurden.

Die Kläger wollen unter anderem erreichen, dass die Baugenehmigungen, die sogenannten Planfeststellungsbeschlüsse, ganz oder teilweise aufgehoben werden, „um ein Versagen des Brandschutzes in den Tunnelanlagen auszuschließen“, wie es in einer Ankündigung des VGH heißt. Das beklagte Eisenbahn-Bundesamt habe im Genehmigungsverfahren „seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen“, erklären die Projektgegner.

Landtagsabgeordneter soll gehört werden

Die Kläger ziehen in Zweifel, dass das von der Bahn vorgelegte Konzept zur Selbstrettung im Havariefall funktioniere. Aus Kostengründen habe man an der Dimensionierung der Fluchtwege gespart. Das könne insbesondere für Menschen im Rollstuhl zum Problem werden. Die Kläger haben unter anderem beantragt, den niedersächsischen Landtagsabgeordneten Constantin Grosch (SPD) zu hören, der im Rollstuhl sitzt und im Juli nicht aus einem ICE mit Panne geholt werden konnte, aus dem die Fahrgäste in einen parallel dazu aufgestellten Ersatzzug umsteigen musste.