Der Tiefbahnhof hinter dem alten Bahnhofsgebäude kippt zur Adenauer-Straße hin. Dadurch könnten Züge wegrollen. Foto: dpa

Die Bahn braucht vor der für Ende 2021 geplanten Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs eine weitere Genehmigung. Dabei geht es um die Gleisneigung.

Stuttgart - Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch in einer von der Linken-Fraktion beantragten Anhörung mit dem Betrieb des bei Stuttgart 21 geplanten Durchgangsbahnhofes befasst. Dabei wurde deutlich, dass die Bahn für die Schräglage der Gleise vor dem Betriebsstart den Nachweis der gleichen Sicherheit liefern muss. Der Betrieb der von der Heilbronner zur Adenauer-Straße hin abschüssigen Station muss so sicher sein, wie wenn der Bahnhof topfeben wäre. Die Neigung in Stuttgart ist rund sechsmal höher als erlaubt. Laut Bahn-Vorstand Volker Kefer sollen Ende 2021 die ersten Züge fahren.

Sabine Leidig, die verkehrspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, zog nach der Anhörung einen Vergleich mit dem Skandalflughafen in Berlin: „Das Eisenbahn-Bundesamt hat endgültig den Offenbarungseid geleistet: Der Nachweis gleicher Sicherheit existiert noch gar nicht. Wir schaffen damit in Stuttgart den zweiten BER. Erst verbauen wir zehn Milliarden Euro, und ganz am Schluss machen wir uns Gedanken darüber, ob die Sicherheit gewährleistet ist. Ein solches Vorgehen ist höchst unseriös und fahrlässig.“

„Von einer gut durchdachten Planung sind wir meilenweit entfernt“

Bei den von Leidig genannten zehn Milliarden handelt es sich um die Kostenberechnung des Büros Vieregg und Rössler. Die Bahn rechnet mit 6,5 Milliarden Euro. Der DB-Aufsichtsrat hat allerdings am Dienstag eine erneute Begutachtung der Kostenentwicklung beschlossen. Und dazu noch die Prüfung des persönlichen Haftungsrisikos für seine Mitglieder. Die hatten 2013 eine Kostensteigerung durchgewinkt, obwohl der Bau für die Bahn AG eine negative Verzinsung des eingesetzten Kapitals bringt.

Matthias Gastel aus Filderstadt, Sprecher für Bahnpolitik bei den Grünen, sagte, es sei bei der Anhörung unklar geblieben, mit welchen betrieblichen Einschränkungen der Bahnhof ans Netz gehen könne. Gastel: „Von einer gut durchdachten Planung sind wir meilenweit entfernt.“

Zwei Gutachter von der Universität Dresden und der TU Berlin sahen vor dem Verkehrsausschuss durch des Neigungsproblems keinen grundsätzlichen Bedarf, die Eisenbahn-Betriebsordnung zu ändern. Dort stehen als Grenze 2,5 Promille, Ausnahmen sind möglich. Der durch eine Änderung erzielbare Sicherheitsgewinn „steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen“, so Professor Wolfgang Fengler von der Uni Dresden. Vieregg und Rössler Sabine Lei