Gegner von Stuttgart 21 stehen am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Foto: dapd (Archivbild)

Vier Geldstrafen, ein Freispruch - Richter verurteilt vier S-21-Gegner wegen Hausfriedensbruch.

Stuttgart - Vier Gegner des Milliardenprojekts Stuttgart 21 sind zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie am 26. Juli 2010 den Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt haben. Richter Harald Fritz verhängte gegen die zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 22 bis 42 Jahren Strafen von jeweils zehn Tagessätzen nach Einkommen wegen Hausfriedensbruchs.

Ein 59-jähriger Angeklagter wurde vor dem Stuttgarter Amtsgericht freigesprochen, weil er sich nach Erkenntnissen aus dem Prozess wohl nicht in dem Gebäudeteil aufgehalten hat.

Fritz begründete das Urteil unter anderem damit, dass die Bahn-Tochter DB Station & Service als Eigentümerin „ein erhebliches Interesse daran gehabt habe, dass fremde Menschen nicht in ihre Räume eindringen“. Der Oberstaatsanwalt hatte 20 Tagessätze beantragt, die Verteidiger Freispruch gefordert.

Angeklagte geben Erklärungen ab

Zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten längere Erklärungen abgegeben. Der älteste von ihnen bestritt, überhaupt in Gebäude gewesen zu sein. „Ich möchte mich nicht für etwas bestrafen lassen, was ich zwar gern getan hätte, aber nicht getan habe“, sagte er. Die anderen räumten ein, im Gebäude gewesen zu sein, und kritisierten das Verfahren. „Die Anklage scheint mir absurd. Ich bin doch in dem bedeutenden Kulturdenkmal gewesen, grade um den Hausfrieden dieses Kulturdenkmals zu verteidigen“, machte ein 41-jähriger Angeklagter deutlich. Ein anderer sah eine Kriminalisierung friedlicher Demonstranten.

Bei der Aussage eines Bevollmächtigten der Bahn-Tochter DB Station & Service hat der Verteidiger wiederholt nach Strukturen der Bahn gefragt. Er weckte Zweifel, ob die Bahn-Tochter überhaupt das Recht hatte, den Strafantrag gegen die Besetzer zu stellen. Zu dem Zeitpunkt der Aktion hatte die Post als letzte Mieterin des entsprechenden Gebäudeteils noch das Nutzungsrecht, die Schlüssel und den Zahlencode-Zugang.

Kein erheblicher Schaden entstanden

Klar wurde, dass die Demonstranten keine erheblichen Schäden angerichtet haben. „Das Gebäude war leer bis auf eine Toilette. Sie funktionierte, wofür wird sehr dankbar waren“, sagte der 41-jährige Angeklagte. Wie die Gegner durch die Tür in das Gebäude gekommen sind, die mit einem Zahlencode gesichert war, blieb unklar. Bei der Räumung am späten Abend hätten Demonstranten mit einer Ausnahme keinen Widerstand geleistet, sagte ein Polizist aus.

Andrang beim Prozess - Plakate vor dem Gerichtsgebäude

Das Interesse an dem Prozess war so groß, dass schon frühzeitig alle Zuschauerplätze belegt waren und mehrere Dutzend Menschen nicht mehr in den Saal kamen. Meist waren es Stuttgart-21-Gegner, die der Verhandlung lauschten und hin und wieder auch applaudierten. Der Nordflügel ist mittlerweile abgerissen. Bei Stuttgart 21 soll der Kopfbahnhof in eine unterirdische Durchgangsstation umgebaut werden.