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Stuttgart-21-Gegner "verfolgten ehrliches Anliegen" - Gericht beließ es bei Verwarnung.

Stuttgart - Zwei Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind am Donnerstag am Amtsgericht Bad Cannstatt wegen Sachbeschädigung verwarnt worden. Geldstrafen in Höhe von insgesamt 400 Euro blieben vorbehalten, falls sich die beiden in den nächsten zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lassen.

Die 56-jährige Frau und der 68 Jahre alte Mann hatten sich im vergangenen Juni am Cannstatter Bahnhof getroffen. Dort versahen sie zwei der großen Werbeplakate, die die Bahn für ihr Projekt aufgehängt hat, mit Kommentaren. Mit blauer Farbe und Pinseln brachten sie Bemerkungen wie "viel teurer" oder "Gemeinden verhungern, Stuttgart verprasst" an. Dabei wurden sie von der Polizei ertappt. Der Sachschaden soll 250 Euro betragen. Gegen einen Strafbefehl von insgesamt 400 Euro legten sie Einspruch ein, deshalb kam es jetzt zur Verhandlung.

Vor Gericht gaben beide Angeklagte die Tat zu. Allerdings werten sie sie nicht als Sachbeschädigung. "Wir haben nichts beschädigt, sondern Falschaussagen korrigiert", so die Angeklagte. Man habe lediglich den Dialog in Anspruch genommen, den die Bahn angeboten habe. Der 68-Jährige nutzte die Gelegenheit für einen längeren Vortrag gegen Stuttgart 21. Auch er zeigte sich überzeugt: "Ich habe nichts zerstört. Außerdem hingen die Plakate danach noch vier Wochen lang."

Auf einen Antrag zur Einstellung des Verfahrens ging der Staatsanwalt nicht ein. Er zeigte sich allerdings ebenso wie die Richterin überzeugt, dass die Angeklagten ein ehrliches Anliegen verfolgt hätten. Deswegen beließ es das Gericht bei einer Verwarnung.