Der weitere Anschluss des Flughafens an das Schienennetzes bleibt strittig Foto: dpa

Der Anschluss des Flughafens an das weitere, beim Projekt Stuttgart 21 geplante Schienennetz bleibt strittig. Die Schutzgemeinschaft Filder sieht wesentliche Beteiligungsrechte durch das Regierungspräsidium ausgehebelt.

Stuttgart - Die Schutzgemeinschaft Filder hat am Donnerstag beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) durch einen Rechtsanwalt Einspruch gegen die von der Bahn beantragte Zweiteilung des Flughafenanschlusses eingelegt. Die Bahn will ihre Pläne im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 splitten.

Zunächst soll der Bau des Fernbahnhofs in leicht modifizierter Form genehmigt, dann rund zwei Jahre später der Anschluss der Gäubahn über die bestehende S-Bahn-Strecke durch Leinfelden-Echterdingen gebaut werden. Nur am Flughafen soll die Gäubahn ein eigenes Gleis erhalten. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft wäre die Aufteilung unrechtmäßig.

Auch die Verweigerung einer öffentlichen Erörterung sei rechtswidrig. Das RP will auf sie verzichten. Die neue Planung der Fernbahn sei inhaltlich nicht identisch mit den bisher verfolgten Plänen. Auch deshalb müsse für den Fernbahnabschnitt eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Beide Teilabschnitte zeigten eine Wechselwirkung auf das jeweils andere Vorhaben, außerdem ergäben sich beim vorlaufenden Bau des Fernbahnanschlusses Zwangspunkte für die Gäubahn.

Auch mit den neuen Plänen sieht die Schutzgemeinschaft eine „deutliche Verschlechterung der Bahninfrastruktur des Großraums Stuttgart“. Man poche daher auf den Erhalt der Gäubahn, die weiter direkt in die City fahren solle.