Siegfried Stumpf: Der ehemalige Stuttgarter Polizeichef soll einen Strafbefehl bekommen Foto: dpa

Exklusiv - Der aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz bei der Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 könnte ein weiteres strafrechtliches Nachspiel haben. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf noch diese Woche einen Strafbefehl zugestellt bekommen.

Stuttgart - Der Vorwurf an Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf lautet: Körperverletzung im Amt. Es heißt, Stumpf werde dagegen Einspruch erheben, was einen zweiten Wasserwerfer-Prozess nach sich ziehen würde.

Am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, hatte die Stuttgarter Polizei mit Unterstützung von Beamten aus anderen Bundesländern den Schlossgarten geräumt, um Baumfällungen für das Projekt Stuttgart 21 zu ermöglichen. Bei dem Einsatz, für den der damalige Polizeichef Stumpf verantwortlich zeichnete, waren mehr als 160 Demonstranten und Polizisten zum Teil schwer verletzt worden. Durch Wasserwerferstrahlen war beispielsweise der Rentner Dietrich Wagner fast erblindet.

Im ersten Wasserwerfer-Prozess hatten die zwei angeklagten Polizeieinsatzleiter ihren Chef Stumpf der Lüge bezichtigt. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Stumpf im Dezember 2011 eingestellt hatte, nahm sie die Aussagen der Einsatzleiter vor Gericht zum Anlass, erneut gegen den damaligen Polizeipräsidenten zu ermitteln, was jetzt zu einem Strafbefehl geführt hat.

Stumpf hatte im April 2011 gebeten, in den Ruhestand versetzt zu werden – aus gesundheitlichen Gründen.

Parallel zu einem möglichen zweiten Wasserwerfer-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart ist das Verwaltungsgericht Stuttgart damit befasst zu beurteilen, ob der gesamte Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag rechtmäßig war. Ein Termin für eine Entscheidung steht wegen der Fülle des Materials noch nicht fest.