Ex-Bahn-Chef Rüdiger Grube hat den Konzern Ende Januar aus Verärgerung über seine gekürzte Vertragsverlängerung abrupt verlassen. Foto: dpa

Zwei Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 haben bei der Staatsanwaltschaft erneut Anzeige gegen den früheren Bahnchef Rüdiger Grube und Vorstand Volker Kefer gestellt. Es geht um fortgesetzte Untreue.

Stuttgart. - Der Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper und der ehemalige Richter Dieter Reicherter haben erneut eine umfangreiche Strafanzeige gegen Ex-Bahn-Chef Rüdiger Grube und seinen vormaligen Stellvertreter Volker Kefer erstattet. In der 16-seitigen Anzeige der S-21-Kritiker, die der Staatsanwaltschaft Berlin und unserer Redaktion vorliegt, werfen die Juristen den beiden ausgeschiedenen Topmanagern sowie dem amtierenden DB-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht fortgesetzte gemeinschaftliche Untreue vor.

Im Kern geht es in der Strafanzeige um den Vorwurf, dass das DB-Führungstrio dem Staatskonzern „pflichtwidrig“ Vermögensschäden in Milliardenhöhe zufügt habe, denn das baulich riskante Tunnelprojekt Stuttgart 21 werde trotz hoher Mehrkosten, fehlender Wirtschaftlichkeit und unsicherer Finanzierung bis heute weitergeführt, obwohl es weit preisgünstigere und weniger riskante Alternativen gebe. Die Juristen beziffern den drohenden Schaden für die Deutsche Bahn AG auf „mindestens drei Milliarden Euro“.

Gegner: Umstieg muss geprüft werden

„Die DB-Spitze hätte seit vorigem Jahr mehr denn je die Pflicht gehabt, einen Umstieg ernsthaft zu prüfen“, sagte von Loeper unserer Redaktion. Dem Vorstand und allen Aufsichtsräten des Staatskonzerns liege seit Ende 2015 die Berechnung des Büros Vieregg-Rössler vor, das Kosten von 9,8 Milliarden Euro für S 21 ermittelt habe. Das sei mehr als doppelt so viel wie die 2009 von der DB berechnete Wirtschaftlichkeitsgrenze von 4,769 Milliarden Euro.

Zudem habe das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, dessen Sprecher von Loeper ist, allen Kontrolleuren im Februar 2016 auch das Folgegutachten übersandt, wonach der Umstieg auf eine kostengünstigere oberirdische Modernisierung des Bahnknotens zwischen 5,9 und 7,9 Milliarden Euro Einsparungen brächte. Trotzdem habe die verantwortliche DB-Spitze weder einen Bau- noch einen Vergabestopp veranlasst, um die Alternativen zu prüfen.

Vorwürfe an den Aufsichtsrat

Auch nach den kritischen Berichten des Bundesrechnungshofs, der vor enormen Baurisiken, fehlender Finanzierung und Kosten von bis zu 9,5 Milliarden Euro warnt, habe es kein Umsteuern gegeben, heißt es im „Tatvorwurf“ der Strafanzeige. Vielmehr habe Grube behauptet, das Projekt sei „unumkehrbar“.

Schwere Vorwürfe machen die Juristen auch dem DB-Aufsichtsrat. Seit Anfang Oktober 2016 liege den Kontrolleuren das von ihnen bestellte Gutachten von KPMG/Basler vor, das vor weiteren Kostenrisiken bei S 21 oberhalb der bisher veranschlagten 6,5 Milliarden Euro warne. Vor allem wegen möglicher kurz- und langfristig drohender Schäden an den 60 Kilometer Tunnelbauten im problematischen, mit Anhydrit durchsetzten Stuttgarter Untergrund gebe es „unüblich große Risiken für die Betriebstauglichkeit“, schreiben KPMG/Basler.

Fragen an Merkel und Schulz

„Doch auch nach diesen brisanten Warnungen der eigenen Gutachter wichen Aufsichtsrat und Vorstand einer Entscheidung weiterhin aus“, kritisiert von Loeper. In keiner Sitzung sei ein Bau- oder Vergabestopp verhängt oder auch nur die ernsthafte Prüfung von Alternativen veranlasst worden. Stattdessen hätten erst Kefer und dann überraschend Grube den Konzern verlassen.

Das Aktionsbündnis hat Mitte der Woche auch Regierungschefin Angela Merkel (CDU) und den SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz angeschrieben und über die Strafanzeigen informiert. In den Briefen bitten die S-21-Kritiker um Auskunft, ob Merkel und Schulz befürworten, dass der DB-Aufsichtsrat beim Treffen am 22. März die Weichen für einen Umstieg und vorläufigen Baustopp stellen könnte.

Das Aktionsbündnis verweist auf die neue repräsentative Umfrage von Infratest dimap, wonach 63 Prozent der Baden-Württemberger zumindest eine ernsthafte Prüfung des Umstiegs wünschen.